Vor fast genau einem Jahr, im Dezember 2017, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Weg für die Homoehe frei gegeben. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die alte Regelung läuft per 31. Dezember 2018 aus, die Öffnung tritt damit mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, denn der Gesetzgeber hat inzwischen keine anderslautende Bestimmung beschlossen.
Offene Fragen bleiben
Noch bestehen aber an den Standesämtern knapp vor dem Inkrafttreten einige Unklarheiten für die konkrete Umsetzung. So stellt sich etwa die Frage, wie aus einer eingetragenen Partnerschaft eine Ehe wird, ob etwa erstere zunächst aufgelöst werden muss und welche etwaigen Kosten hierfür entstehen.
Im Innenministerium - zuständig für das Personenstandswesen - wird auf das Informationsschreiben an die Personenstandsbehörden verwiesen. Dieses ist derzeit noch in Ausarbeitung, soll aber rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verschickt werden. Erarbeitet wird es gemeinsam mit dem Justizministerium, es soll alle Details über das weitere Vorgehen enthalten.