Erste strukturelle Lektionen
vom Terror in Wien

Nach dem Anschlag in Wien ist von einem graduellen Systemversagen beim Verfassungsschutz auszugehen. Was es jetzt braucht, schreibt Terrorismusexperte Nicolas Stockhammer in einem Gastkommentar.

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BVT - Erste strukturelle Lektionen
vom Terror in Wien
Dr. Nicolas Stockhammer ist Politikwissenschaftler mit Fokus auf Sicherheitspolitik/Terrorismusforschung. Stockhammer berät das Bundesministerium für Landesverteidigung und forscht am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien zu Fragen der Sicherheitspolitik und zur Hermeneutik des Krieges.
© Bundesheer/Christian Fahrngruber Dr. Nicolas Stockhammer

Der aktuelle Terroranschlag von Wien offenbart bereits in einem frühen Ermittlungsstadium einige gravierende Defizite bei der hiesigen Terrorismusbekämpfung. Vor allem im Bereich der Kommunikation und Abstimmung zwischen den Behörden dürfte es, soweit bislang bekannt, zu erheblichen Fehlleistungen oder Unterlassungen gekommen sein. Eine auf Basis der offenkundigen Indizien sehr wahrscheinliche Serie von Pannen und Missständen lässt den Schluss zu, dass es sich wohl um ein graduelles Systemversagen beim Verfassungsschutz handeln könnte. Denn sowohl der versuchte Munitionskauf in der Slowakei, diverse Treffen des späteren Attentäters mit befreundeten Jihadisten aus der Schweiz und Deutschland und einschlägige Aktivitäten des Extremisten auf sozialen Medien deuteten eminent auf Gefahr in Verzug hin. Ob das Ausbleiben direkter Interventionsmaßnahmen einer falschen Bedrohungslageneinschätzung seitens des Verfassungsschutzes oder „bloß“ der unterlassenen Weitergabe dieser hochrelevanten Informationen an die zuständigen Behörden bzw. die Justiz geschuldet ist, werden weitere erforderliche Investigationen ergeben.

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In diesem Kontext ist die dringende Notwendigkeit einer strukturellen, schonungslosen Aufarbeitung des gegenständlichen Falles durch eine politisch unabhängige Untersuchungskommission zu betonen. Erst ein umfassender Lessons-Learnt-Katalog, also eine nüchterne Expertenbeurteilung der (Nicht-)Vorgehensweise sämtlicher mit dem Fall des späteren Attentäters involvierten Instanzen, kann für die Sicherheitsbehörden dazu beitragen, die richtigen strukturelle Lektionen zu erfassen und das staatliche Handeln in Bezug auf islamistische Gefährder und Extremisten generell, entsprechend zu adaptieren oder neu zu konfigurieren.
Von dieser Einschätzung und gegebenenfalls. abgeleiteten Empfehlungen wird auch in hohem Maße abhängen, ob das existierende rechtliche „Korsett“ wie etwa das Sicherheitspolizeigesetz oder das Staatschutzgesetz eine ausreichende Grundlage für eine effiziente Gefahrenabwehr bieten. Selbiges betrifft die Frage nach der „Schuld“ am Terroranschlag von Wien. Denn erst auf der soliden Basis einer umfassenden, multidisziplinären Betrachtung, die sämtliche Bezugspunkte des aktuellen Falles in den Blick nimmt, in den richtigen Kontext stellt und gewichtet, wird ein fundiertes Urteil möglich erscheinen. Bis dahin gilt es die Ermittlungen ergebnisoffen in alle Richtungen voranzutreiben und die finale Frage nach der politischen Verantwortlichkeit bzw. allfällige Personaldebatten hintanzustellen. Denn sowohl die Justiz als auch die Ermittlungsbehörden, soviel steht bereits jetzt fest, sind hinsichtlich ihrer Vorgehensweise im Fall des Wiener Attentäters kritisch zu hinterfragen- und wenn dies bloß auf der Ebene der misslungenen Kommunikation verharrt. Das relativ umfassende aktuelle Anti-Terrormaßnahmenpaket (elektronische Fußfessel für Gefährder, Präventivhaft, Schaffung einer Anti-Terror-Staatsanwaltschaft) ist ein wichtiger erster Schritt, kann jedoch keine abschließende Korrektur sein, da man dem Ergebnis der Begutachtung durch die unabhängige Untersuchungskommission vorgreifen würde. Wahrscheinlich wird diese im Anschluss an eine Analyse der Performance aller beteiligten Behörden jedoch eher strukturelle Empfehlungen abgeben.

Was man allerdings bereits jetzt zu diskutieren beginnen darf, ist, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in seiner gegenwärtigen Verfassung tauglich ist, die Gefahrenabwehr in erforderlichem Ausmaß zu bewerkstelligen. Eine faire Antwort wäre- „Ja, aber...“.

Der Geburtsfehler des BVT

Denn dem BVT haftet so etwas wie ein genetischer Geburtsfehler an. Die einstigen „Gründerväter“ haben ganz bewusst eine Superbehörde geschaffen, die Ermittlungskompetenz, Nachrichtendienst und Verfassungsschutz in sich vereint. Das Resultat ist ein behäbiger Krake, der immer wieder in einem inneren Interessenskonflikt steht- einerseits ist man auf Kooperation mit internationalen Partnerdiensten angewiesen, was sich alleine aufgrund der transnationalen Vernetzung der jihadistischen Szene ableiten lässt, zum anderen ist man aufgrund der Spionageabwehrkompetenz des Hauses am Rennweg theoretisch sogar gezwungen, gegen ebendiese Partner vorzugehen. Außerdem wird regelmäßig moniert, dass verfassungsrechtlich eine saubere Trennung zwischen Verfassungsschutz und Strafverfolgungsbehörde geboten wäre. Das BVT ist auch Ermittlungsbehörde und in dieser Kapazität verpflichtet, der Staatsanwaltschaft über strafrechtlich relevante Sachverhalte zu berichten. Dies wirkt sich nachteilig auf die Nachrichtendienstkomponente des BVT aus, denn ausländische Dienste sind naturgemäß wenig erfreut, wenn ihre vertraulichen Daten in Ermittlungsakten der österreichischen Justiz auftauchen, in die von Rechtswegen jeder Angeklagte Einsicht nehmen darf.

Antizipierend folgern könnte man daher, dass es eines Totalumbaus des BVT bedarf. Alles darf und muss sogar kritisch hinterfragt werden! Selbstverständlich auf Basis der Ergebnisse der Untersuchungskommission.

Der attraktive "Machtapparat"

Parteien unterliegen immer wieder der verlockenden Versuchung, einen „Machtapparat“ wie das BVT parteipolitisch zu instrumentalisieren beziehungsweise nach solchen kurzsichtigen Gesichtspunkten zu besetzen. Eine derartige Einflussnahme über Jahre hindurch ist leider auch beim BVT nicht auszuschließen. In diesem Lichte hat sich vor allem der sich über nunmehr etwa zweieinhalb Jahre hindurch erstreckende Skandal rund um das BVT (Razzia) sicherlich nicht als förderlich erwiesen. Vor allem in der Außenwirkung- national wie international. Der Umstand, dass die Schmutzwäsche einer geheimen Behörde öffentlich in den Medien gewaschen und zudem vertrauliche Informationen von Partnern öffentlich wurden, hat zu einem erheblichen Vertrauensverlust geführt. Ein Imageschaden, der wahrscheinlich nur durch eine komplette Neuaufstellung der Behörde kompensiert werden kann. Eine Zusammenlegung der existierenden drei Nachrichtendienste (BVT, Heeresnachrichtenamt, Heeresabwehramt) in Österreich wäre grundsätzlich eine denkbare Option, jedoch erscheint diese aufgrund der Dimensionen der bestehenden Apparate mit Blick auf die Größe Österreichs vielleicht zu weit gefasst. Zudem sind der Fokus der Ausrichtung als auch die Arbeitsweise dieser Dienste ein jeweils anderer, dort militärisch hier staatsschutzorientiert.

Viel interessanter erscheint ein Modell, das eine zeitgemäße, umfassende Terrorabwehr sicherstellen würde: jene eines gesamtstaatlichen Koordinations-und Kontrollgremiums, das dauerhaft im Sinne eines Qualitätsmanagements die Abläufe und Kommunikation zwischen den Behörden gewährleisten würde. In Deutschland existiert beispielsweise das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ), in dem Behörden aus Polizei und Nachrichtendiensten eng zusammenarbeiten und sich in täglichen Lagekonferenzen über allerneueste Entwicklungen und konkrete Fälle vorwiegend im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus austauschen. Alternativ gibt es die nicht minder kluge Variante eines Terrorismusbekämpfungskoordinators mit weitreichenden Koordinationsbefugnissen, wie er etwa auf EU-Ebene oder in den Niederlanden fungiert. Gleichwohl wofür man sich entscheidet, ein wesentliches Ergebnis der Untersuchungskommission -ohne hier vorgreifen zu wollen- könnte die Implementierung einer permanenten, gesamtstaatlichen Struktur sein, die Kooperation in Terrorismusbekämpfungsbelangen national wie international koordinierend zusammenführt. Dass wir ein derartiges Gremium dringend benötigen, steht aus Sicht der Terrorismusforschung, blickt man auf die von behördlichen Versäumnissen und schlechter Kommunikation geprägte Vorgeschichte des Wiener Terroranschlags, jedenfalls unumwunden fest.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. News.at macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.

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