Mitarbeiterin gekündigt:
Zivilprozess vertagt

Der Fall Bischof Schwarz, den News ins Rollen gebracht hat, zieht weitere Kreise: Eine Mitarbeiterin des Bistums Gurk hat gegen ihre Kündigung geklagt. Am Freitag wurde das Zivilverfahren am Landesgericht Klagenfurt eröffnet, von Richterin Karin Scheriau aber nach kurzer Zeit vertagt. Der Grund: Die Frau wurde inzwischen entlassen, was ein eigenes Verfahren nach sich zieht. Von der Richterin angeregte Vergleichsgespräche dürften wenig Aussicht auf Erfolg haben.

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Richterhammer © Bild: istockphoto.com

Die Mitarbeiterin hatte behauptet, Gerhard Kalidz, der Ökonom des Domkapitels, habe den Salzburger Erzbischof Franz Lackner als "alten Depp" bezeichnet. Burkhard Kronawetter, Leiter des Amtes für Liegenschaft und Recht der Diözese, der selbst bei dem Gespräch dabei war, bei dem diese Äußerung gefallen sein soll, bestreitet die Aussage. Der Anwalt der Mitarbeiterin, Kurt Klein, bestreitet wiederum, dass die Frau überhaupt gekündigt hätte werden dürfen. Sie bekleide ein Kirchenamt, eine Kündigung während der Sedisvakanz sei nicht zulässig. Dieses Argument weist wiederum die Diözesanleitung zurück, eine Kündigung während der bischofslosen Zeit sei sehr wohl möglich.

Darum wurde das Verfahren unterbrochen

Scheriau erklärte, nachdem der Kündigung eine Entlassung gefolgt sei, müsse sie das Verfahren, bei dem es um die Kündigung geht, unterbrechen. Sie forderte aber beide Seiten dazu auf, einen möglichen Vergleich ins Auge zu fassen. Klein sagte, wenn ein Angebot vorliege, werde man darüber reden. Der Anwalt des Bistums, Christian Tschurtschenthaler, grenzte ein mögliches Angebot auf den Bereich zwischen Kündigung und Entlassung ein, was Klein empört zurückwies. Nach nur zehn Minuten war die Verhandlung geschlossen, als nächstes wird wohl über die Entlassung gestritten werden. Für die Betroffene ist der Hinauswurf völlig ungerechtfertigt, Tschurtschenthaler wiederum betonte, man habe gute und stichhaltige Gründe dafür.

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