Causa Schwarz: Gekündigte
Chefin klagt nun die Diözese

Der Fall Bischof Schwarz, den News mit seiner Aufdeckungsarbeit ins Rollen gebracht hat, zieht weitere Kreise. Die Ende August gekündigte Leiterin des Bildungshauses St. Georgen/Längsee, Andrea Enzinger klagt nun die Diözese Gurk-Klagenfurt.

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Chefin klagt nun die Diözese

Andrea Enzinger bekämpft ihre Kündigung nun vor Gericht. Sie hat die Diözese Gurk-Klagenfurt geklagt, am Mittwoch gab es die erste Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt.

Kündigung rechtswidrig?

Enzingers Anwalt Kurt Klein argumentiert, seine Mandantin dürfe vom Diözesanadministrator nicht gekündigt werden, dieser sei nach dem Kirchenrecht dazu gar nicht befugt. Zudem verfüge ihr Vertrag über eine Klausel, laut der eine Kündigung während einer Sedisvakanz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Der Anwalt der Diözese, Norbert Moser, vertrat einen völlig gegensätzlichen Standpunkt. Die Funktion Enzingers sei kein Kirchenamt, das sei schon daraus ersichtlich, dass sie nicht per Dekret bestellt worden sei, was bei einem Kirchenamt eine zwingende Voraussetzung darstelle.

Richter Kandutsch sorgt für Überraschung

Richter Helfried Kandutsch sorgte gleich zu Anfang für eine Überraschung. Er gab bekannt, die Unterlagen in der Causa an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet zu haben, und zwar wegen des Verdachts der Untreue. Der Sprecher der Anklagebehörde, Staatsanwalt Markus Kitz, bestätigte, dass seine Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen Enzinger eingeleitet habe. Kandutsch meinte zu der Sondervereinbarung Enzingers, die Ende März dieses Jahres getroffen worden war und vom damaligen Geschäftsführer des Bistums unterschrieben ist, er habe so etwas noch nie gesehen: "So einen Vertrag gibt es in tausend Jahren nur einmal." Seine Frage, ob dies durch ein Naheverhältnis zu Bischof Alois Schwarz entstanden sei, bestritt Enzinger. Es habe kein Naheverhältnis zum Bischof gegeben.

Zweifel an Rechtsgültigkeit des Dienstvertrags

Moser bezweifelt zudem die Rechtsgültigkeit des Dienstvertrags mit Enzinger als Leiterin des Bildungshauses und Geschäftsführerin des Hotelbetriebs in St. Georgen. Denn finanzielle Verpflichtungen, die den Betrag von 80.000 Euro überschreiten, müssten nach den kirchlichen Vorschriften für die Vermögensverwaltung vom Vermögensverwaltungsrat bewilligt werden. Eine solche Bewilligung liege aber nicht vor, obwohl der Geschäftsführerin ein Jahresgehalt von 91.000 Euro plus Dienstauto und Dienstwohnung zugestanden worden sei.

Wie es nun weitergeht

In den kommenden drei Wochen sollen außergerichtliche Vergleichsgespräche geführt werden. Über deren Ausgang werden die Anwälte dem Richter bis Ende Oktober berichten. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird im November weiterverhandelt. Für diesen Fall beantragte Moser bereits die Ladung eines Paters. Dessen Aussage soll beweisen, dass es sehr wohl ein "Naheverhältnis" zwischen Enzinger und Schwarz gegeben hat.

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