'Alkolock' - Promille-Blocker für jedermann:
Angetrunken ist kein Starten mehr möglich

Pilotprojekt von Verkehrsministerium und der WKÖ 26 Transportfirmen haben ihre Teilnahme zugesagt

Das Gerät sieht einem Navi ziemlich ähnlich, nur das Mundstück aus Plastik verrät, dass es hier nicht um Orientierungshilfe geht, sondern um Alkohol. Weit draußen in der Peripherie Wiens präsentierte Verkehrsministerin Bures den "Alkohol-Interlock", quasi den Alkomaten für jedermann. Bläst man angetrunken in den Apparat, lässt sich der Wagen nicht mehr starten.

'Alkolock' - Promille-Blocker für jedermann:
Angetrunken ist kein Starten mehr möglich

Im November soll das Pilotprojekt mit 30 Lkw starten, 26 Transportunternehmen haben ihre Teilnahme bereits zugesagt. In sechs bis acht Prozent aller tödlichen Unfälle sei laut Bures Alkohol im Spiel, die Dunkelziffer liege jedoch weit darüber - Experten zufolge beträgt der Anteil bis zu 25 Prozent. Der rund 1.000 Euro teure "Alkolock" soll dem entgegenwirken. Er prüft vor Fahrtantritt den Atemalkohol des Lenkers und setzt im Fall einer Alkoholisierung die Zündung außer Kraft. In den USA, Kanada und Schweden werden diese Geräte im Rahmen von Präventionsprogrammen eingesetzt, die auch medizinische und psychologische Unterstützung beinhalten.

Nun soll der "Alkolock" auch in Österreich zum Einsatz kommen - vorerst im Zuge eines Pilotprojekts, bei dem Verkehrsministerium und Wirtschaftskammer (WKÖ) kooperieren. 30 Lkw sollen noch im November damit ausgerüstet werden. Wolfgang Herzer, Obmann des Fachverbandes für das Güterbeförderungsgewerbe, bezeichnete den neuen elektronischen Begleiter als "optimales Hilfsmittel". 26 Transportfirmen hätten sich bis dato für das Projekt angemeldet.

Positive Reaktionen
Positiv wird das Projekt auch vom ÖAMTC bewertet: "Wenn es Schule machen soll, sind allerdings genaue Rahmenbedingungen und ein Maßnahmenmix wichtig. Es geht zum einen um Überwachung und Bestrafung der betroffenen Lenker, und zum anderen auch um ein konkretes medizinisches und psychologisches Hilfsangebot", sagte Club-Jurist Andreas Achrainer.

Missbrauch sei allerdings nie auszuschließen, warnte Achrainer. Sollten etwa betrunkene Lenker nüchterne Personen bitten, ersatzweise in den "Alkolock" zu blasen, um den Lkw zu starten, könne man "nur noch die Strafrechtskeule schwingen. Wenn das im Führerscheingesetz steht, erfüllt Missbrauch ja den Tatbestand des Betruges. Dann sieht man sich vorm Richter wieder."

(apa/red)