Die Erfahrungsberichte reichen von Geldstrafen bis zu Kennzeichenabnahmen. Diese Vorgehensweise widerspricht zwar internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen, wer sich aber solche Probleme von vornherein ersparen will, sollte vor Reiseantritt sicher stellen, dass das Ablaufdatum des Pickerls bis zur Heimreise aus dem Urlaub nicht überschritten sein wird.
Andere Länder - andere Pickerlvorschriften
Das österreichische Kraftfahrgesetz gibt Autobesitzern einen Monat vor und vier Monate nach dem eingestanzten Überprüfungstermin Zeit, die Fahrzeugbegutachtung durchführen zu lassen. Viele Länder kennen aber keine oder kürzere Toleranzfristen als Österreich. Die dortigen Beamten glauben dann, dass sie ein Fahrzeug mit "überzogenem" Termin beanstanden können. Abgesehen davon muss sich ein Fahrzeug, unabhängig von der Laufzeit des aktuellen Pickerls, natürlich immer in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. (OTS/red)