Ab 1. Jänner hat sich sehr vieles geändert: Diese Neuerungen kommen auf uns alle zu

Gratisrücknahmeverpflichtung für alle Altfahrzeuge NoVA-Rückerstattung und strengere Abgasnormen

Mit Stichtag 1. Jänner 2007 wurde für Österreichs Auto- und Motorradfahrer einiges anders. Für Private vor allem wichtig sind die Änderungen der Abgasnormbestimmung bei Zweirädern und bei Kindersitzen, weiters können sie ihr Fahrzeug kostenlos bei den jeweiligen Händlern zurückgeben. Ums Geld geht es bei der NoVA-Rückvergütung und bei der höheren Mehrwertsteuer in Deutschland.

Ab 1. Jänner hat sich sehr vieles geändert: Diese Neuerungen kommen auf uns alle zu

Gratisrücknahmeverpflichtung:
Für alle Altfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2002 gilt ab 1. Jänner eine Rücknahmeverpflichtung. Fahrzeughersteller und Importeure sind verpflichtet, kostenlos alte Autos (ihrer Marke) zurückzunehmen.

Kindersitze:
Kindersitze müssen ab 1.1.2007 jedenfalls mit einem Genehmigungszeichen nach der ECE-Regelung Nr. 44-03 oder 44-04 versehen sein. Ist der Kindersitz nicht mehr neuwertig, sollte er überprüft werden, ob er diesen geltenden Bestimmungen entspricht oder erneuert werden muss.

Strengere Abgasnormen am Zweiradsektor: Nur mehr Krafträder werden genehmigt, die der strengeren EURO 3 entsprechen. Fahrzeugtypen, von denen nicht mehr als 5.000 jährlich verkauft werden, dürfen aber noch bis zum 1. Jänner 2008 auch noch mit EURO 2 zugelassen werden.

NoVA-Rückvergütung:
Der aliquote Teil der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird rückvergütet, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird. Händler, die ein Auto ins Ausland verkaufen, bekommen die NoVA anteilig rückvergütet. Private bekommen die NoVA nur dann rückerstattet, wenn sie ins Ausland ziehen und ihr Fahrzeug als Übersiedlungsgut mitnehmen. Nicht aber, wenn sie ihr Auto ins Ausland verkaufen.

Höhere Mehrwertsteuer in Deutschland:
In Deutschland wird die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent (bisher 16 Prozent) erhöht. Diese Neuerung werden vor allem Gebrauchtwagenkäufer spüren, die sich ein Fahrzeug in Deutschland kaufen. Für sie gilt das Herkunftslandprinzip, d.h. sie müssen die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlen und das Fahrzeug wird dadurch teurer. Neuwagenimporte betrifft das nicht - hier gilt das Bestimmungslandprinzip, d.h. die Mehrwertsteuer ist ohnehin im Inland (Österreich: unverändert 20 Prozent) zu bezahlen.