16 Monate Haft für Otto Gumpinger

Ex-ÖVP-Landtagsabgeordneter wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt

Der oberösterreichische Ex-ÖVP-Politiker Otto Gumpinger muss wegen Schlepperei und Veruntreuung 16 Monate ins Gefängnis. So lautet das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichtes Linz, das am Montag das in erster Instanz verhängte Strafmaß von 14 Monaten, zehn davon auf Bewährung, deutlich hinaufgesetzt hat. Gumpinger reagierte auf den Spruch geschockt: "Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren."

von Ex-ÖVP-Politiker Otto Gumpinger vor Gericht © Bild: APA/rubra-Wakolbinger

Gumpinger hat als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen und pro Geschlepptem 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut hat.

Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht "völlig ausgeschlossen" machten. Der Öffentlichkeit würde durch Schlepperei großer Schaden entstehen. Erschwerend wertete er auch, dass Gumpinger seinen politischen Einfluss genutzt habe, um etwa die Ausstellung von Visa zu erreichen. Mildernd wurden hingegen der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, die lange Verfahrensdauer und die Nachteile, die Gumpinger aus der Causa entstanden sind, gesehen.

Vorwürfe immer bestritten
Gumpinger hat die Vorwürfe stets bestritten und um ein mildes Urteil bzw. einen Freispruch gebeten. Er verwies auf die seit 2006 dauernde, lange Verfahrenszeit, unter der er psychisch, physisch und beruflich gelitten habe. Gumpinger legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück und war als Landesbeamter suspendiert. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun auch der Verlust seines Amtes verbunden.

Der Ex-Politiker war bereits im September 2007 zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz gab in zweiter Instanz seiner Berufung teilweise statt und spielte den Ball zurück an das Erstgericht. Daraufhin wurde der Prozess 2009 im zweiten Rechtsgang neu aufgerollt. Diesmal war das Urteil - vor allem wegen der langen Verfahrensdauer - milder: 14 Monate Haft, davon vier unbedingt, wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergriffen erneut Rechtsmittel. Der nun rechtskräftige Spruch des Oberlandesgericht zeigte wieder deutlich mehr Härte.

Kommentare

der arme Ex-Landesbeamte verliert nun auch noch seinen Job, na das tut mir aber wirklich leid. AMS ist eine gute Anlaufstelle für die Suche nach einem Arbeitsplatz - wie alle anderen Österreicher auch, wird er die rauhe Wirklichkeit der nicht geschützten kennen lernen. Davor sollte er aber nach der 10:20:30 Regel ins Gefängnis. Dort gehört er nämlich als Schleppter hin. Viel zu milde vom Gericht.

Ivoir

Alle Gesetzesbrecher sollten sich glücklich schätzen, daß wir einen Rechtsstaat haben. So mancher käme nicht so gut weg, würde man das Maß der Gerechtikeit anwenden.

Nudlsupp melden

Die Unschuldsvermuteten der 2. Reihe werden also schon weniger. BIn schon gespannt wann es in der ersten Reihe weiter geht.

Ignaz-Kutschnberger
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@Nuddlsupp...
Also schön langsam überleg ich doch, ob ich mitn EINKÜHLEN vom Champagner fürn ERNSTL nicht doch vielleicht noch 1 oder 2 Tag warten hätt sollen... ich mein, wenn der jetzt schon wegen ein paar kleinen Delikten 16 Monate aufbrummt bekommen hat... und immerhin war der ja zumindest auch mal in der Landesregierung... Naja, aber ich bin guter Hoffnung... :-) im Gegensatz zum Ernst war ja der ein kleiner Fisch im Haifisch-Becken ...und kleine Fischerln bleiben halt schon mal auf der Streckn

Ignaz-Kutschnberger
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Und ich finde es trotzdem schlimm, dass wegen dem Richterspruch jetzt der Gumpinger sein Vertrauen in das Rechtssystem verloren hat!! Sehns Herr Rat, das habens jetzt davon... auf was soll der Mann jetzt noch vertraun???

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