Zahl der Pflegegeldbezieher steigt weiter

Die Zahl der Pflegegeldbezieher ist im Jahresvergleich neuerlich gestiegen. Zuletzt (Stand Dezember 2019) erhielten 466.360 Personen die Geldleistung, wie aus den aktuellsten Daten des Sozialministeriums hervorgeht. Das bedeutet einen Anstieg um 1,15 Prozent gegenüber Dezember 2018 (461.042 Bezieher). Im Vergleich zum Vormonat August gab es einen kleinen Rückgang um 458 Personen.

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Pflege - Zahl der Pflegegeldbezieher steigt weiter

Die Aufteilung der Pflegebedürftigen je Stufe blieb nahezu unverändert. So entfielen im Dezember 28,1 Prozent auf Stufe 1, 21,4 Prozent auf Stufe 2, 18,2 Prozent auf Stufe 3, 14,7 Prozent auf Stufe 4, 11,3 Prozent auf Stufe 5, 4,4 Prozent auf Stufe 6 und zwei Prozent auf die Stufe 7, also jene mit dem höchsten Pflegebedarf (Rest auf 100 Prozent Rundungsdifferenz, Anm.) Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen orientiert sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden.

Von den 466.360 Pflegegeldbeziehern war erneut die klare Mehrheit weiblich. 293.015 Frauen (62,8 Prozent) und 173.345 Männer (37,2 Prozent) befanden sich im Dezember unter den Betroffenen.

Pflegegeld mit Jänner 2020 angehoben

Das Pflegegeld, das seit seiner Einführung 1993 kontinuierlich an Wert verloren hatte, wurde mit Jänner 2020 angehoben und wird nun jährlich valorisiert. Die Geldleistung wurde davor erst fünf Mal erhöht, zuletzt 2016. Laut Experten soll das Pflegegeld in den vergangenen 25 Jahren rund 35 Prozent an Wert verloren haben. Die ab 2020 jährliche Erhöhung orientiert sich am Pensions-Anpassungsfaktor.

Pflegegeld und Stundenbedarf

  • Stufe 1: 160,10 Euro für mind. 65 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 2: 295,20 Euro für mind. 95 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 3: 459,90 Euro für mind. 120 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 4: 689,80 Euro für mind. 160 Stunden Pflegebedarf
  • Stufe 5: 936,90 Euro für mind. 180 Stunden Pflegebedarf*
  • Stufe 6: 1.308,30 Euro für mind. 180 Stunden Pflegebedarf*
  • Stufe 7: 1.719,30 Euro für mind. 180 Stunden Pflegebedarf*

* Zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:

  • Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist erforderlich.
  • Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig.
  • Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder gleich zu achtender Zustand.