Polizist ohrfeigte Obdachlosen:
Mitangeklagte nicht verurteilt

Verfahren wegen "geringem Schuldgehalt" diversionell erledigt

Im Prozess um einen von einem Wiener Polizisten geohrfeigten Obdachlosen ist das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten - einen 26 Jahre alten Polizeibeamten und einen mittlerweile in den Exekutivdienst übernommenen 36-jährigen ehemaligen Polizeischüler - diversionell erledigt worden. Der Schöffensenat hielt eine Verurteilung der beiden Männer für nicht notwendig.

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Prozess in Wien - Polizist ohrfeigte Obdachlosen:
Mitangeklagte nicht verurteilt

Bei beiden sei "der Schuldgehalt gering", begründete Richter Stefan Romstorfer die Entscheidung. Die zwei wären in die Sache "völlig unschuldig hineingezogen worden". In Bezug auf den jungen Polizisten, der sich plötzlich vor der Situation fand, dass ein wesentlich erfahrenerer Kollege einem Mann eine Ohrfeige versetzte, sei es "viel verlangt vom Gesetz, dass man da tätig wird". Der Polizeischüler wiederum sei überhaupt nur "zum Zuschauen eingeteilt gewesen", betonte der Richter.

Geldstrafen auferlegt

Dem 26-Jährigen wurde die Zahlung von 1.500 Euro auferlegt. Der 36-Jährige muss 1.000 Euro berappen. Sobald die Beträge beglichen sind, wird die gegen sie gerichtete Anzeige zurückgelegt. Die beiden Beamten gelten damit weiter als nicht vorbestraft. Ob sie weiter Polizeidienst versehen dürfen, muss intern in ihren jeweiligen Disziplinarverfahren geklärt werden. Die Diversion ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Verfahren gegen Hauptangeklagten vertagt

Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten musste demgegenüber auf 4. Juni vertagt werden. Der Obdachlose, dem der 55-jährige Polizist vier Ohrfeigen versetzt haben soll, kam seiner Zeugenladung nicht nach. Die Staatsanwältin bestand auf der Einvernahme des 56-Jährigen, der bis zum nächsten Termin stellig gemacht werden soll.

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