Mordbefehl: Im Reich
der tödlichen Stimmen

Als sich Echtleben und Einbildung langsam zu überlappen beginnen, ist Robert K. noch ein Kind. Als ihm innere Stimmen befehlen, ein kleines Mädchen zu töten, ist er 16 -und bereits schwer krank, da sind sich sämtliche Experten einig. Doch wie viel Schuld ist ihm anzulasten? Und wer soll darüber entscheiden?

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Verbrechen - Mordbefehl: Im Reich
der tödlichen Stimmen

An Details kann sich Robert K. nur sehr bruchstückhaft erinnern. Laut Anklage steht fest: Am 11. Mai 2018, irgendwann zwischen 14 und 15 Uhr, erhebt sich der Sechzehnjährige vom Wohnzimmersofa und geht in die Küche.

Dort fischt er in einer der Laden nach einem Brotmesser, die Klinge ist etwa 15 Zentimeter lang und gezackt, der Griff schwarz. Robert K. versteckt das Messer in der hinteren Hosentasche. Dann geht er ins Badezimmer, wo Hadishat, das siebenjährige Nachbarmädchen, steht.

»Sie hat weder geweint noch geschrien, sie hat lediglich gefragt, was wir jetzt machen würden«

"Sie hat weder geweint noch geschrien, sie hat lediglich gefragt, was wir jetzt machen würden", sagt Robert K. später gegenüber der Polizei. Geantwortet habe er ihr nicht. Den Kopf des Mädchens habe er mit der linken Hand gestützt, mit der rechten habe er das Messer gezückt und seitlich Richtung Hals gestochen.

Dann geht er auf den Balkon, um drei schwarze Plastiksäcke zu holen, streift die Handschuhe über, die er bisher nur dazu benutzt hatte, um an der Wäschestange im Hof Klimmzüge zu machen. Dann zieht er seine weißen Adidas-Sneakers an, trägt die sterblichen Überreste des Mädchens verpackt in den Hof und versteckt sie in einem der Müllcontainer.

Die quälende Frage nach dem Warum

Aber warum nur? Das Land ist fassungslos, wochenlang beherrscht der "Mädchenmord im Gemeindebau" die chronikalen Schlagzeilen. Auf den Täter, den sogenannten "Hadishat-Killer", dessen Familie ebenso wie jene des Opfers aus Tschetschenien stammt, wird ein Kopfgeld von 50.000 Euro ausgesetzt. Er wird von der Polizei an verschiedene geheime Orte verbracht, auch dessen Familie wird aus Angst vor Racheakten versteckt.

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Warum nur? Robert K. legt bereits im ersten Verhör ein umfassendes Geständnis ab, aber logisches Motiv kann er keines liefern. Gerne gemocht habe er Hadishat, die mit seinem zwölfjährigen Bruder befreundet war und in der elterlichen Gemeindebauwohnung in Wien-Döbling wie selbstverständlich aus und ein ging. Und ein Stracciatellaeis habe er ihr noch aus der Küche gebracht, nur ein paar Minuten bevor er genau dort nach dem Messer suchte.

Diese diffuse Wut

"Soweit ich mich erinnern kann, war ich irgendwie wütend, aber ich weiß nicht, warum", sagt Robert K. drei Tage nach der Tat. Aber etwa einen Monat später, in der zweiten Beschuldigtenvernehmung, sagt er: "Ich habe an diesem Tag Stimmen gehört, welche mir zu diesem Zeitpunkt die einzelnen Schritte der Tat befohlen haben." Ist dieser Teenager ein kaltblütiger Mörder, oder ist er schwer krank? Oder beides?

Urteil sorgt in Gutachterkreisen für Kritik

Am Donnerstag der Vorwoche wird er nicht rechtskräftig wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zudem befindet die Jury, dass er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Auf den ersten Blick ein nachvollziehbares Urteil. Doch genau dieses Urteil sorgt nun in Juristen-und Gutachterkreisen für scharfe Kritik - weil es schonungslos ein Grundproblem unserer Rechtsprechung offenlege. Doch der Reihe nach.

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Mit zwei Jahren kommt Robert K. mit seinen Eltern aus Tschetschenien nach Österreich, der Vater war früher Chirurg, die Mutter Lehrerin. Hier findet er nur als Flughafenbediensteter Arbeit, sie als Verkäuferin, doch der Sohn soll eine gute Ausbildung bekommen, Arzt oder Anwalt werden. Der Erstgeborene, die Eltern, Roberts jüngerer Bruder, zwei Katzen: Die gemeinsame Gemeindewohnung misst gerade einmal 71 Quadratmeter - doch Robert besucht ein katholisches Privatgymnasium in Döbling.

Der Traum vom Bundesheer

Er mag Englisch, hasst Mathe, liest "Der große Gatsby" und "Der Graf von Monte Christo", hört Bushido und Eminem. Keine Drogen, nur ab und zu Alkohol. Später, erzählt er der Jugendpsychiaterin während der U-Haft, hätte er einmal zum Bundesheer wollen, diese Ordnung, diese klaren Strukturen, all das gefalle ihm sehr. Denn klar strukturiert ist in seinem Innenleben sonst so gut wie nichts.

»Robert hat zwei Gesichter«

"Robert hat zwei Gesichter", sagt einer seiner Freunde bei der Polizei aus. "Das eine Gesicht war freundlich, still, eher introvertiert, das andere Gesicht war kalt, zerstörerisch." Seit seinem achten Lebensjahr, sagt Robert K., habe er Stimmen gehört. Gott, Engel, Dämonen. "Es ist sehr leicht, dass bei mir etwas zwischen Wirklichkeit und Fantasie verschwimmt, da ich so viel in meinem Kopf habe", vertraut er der Psychiaterin an. Stimmen, Stimmen, Stimmen.

»Ich habe die ganze Zeit gezittert und konnte mich gar nicht konzentrieren«

Auch Angst habe er fast permanent, Angstzustände, hervorgerufen durch diese Stimmen, schon seit Jahren. "Ich habe die ganze Zeit gezittert und gestottert und konnte mich gar nicht konzentrieren", beschreibt Robert K. eine Kindheitsepisode, "aber meine Mutter vermutete, das wären Stimmungsschwankungen." Das liege nur am Essen, habe sie gesagt, und dass er eben mehr essen müsse, weil er zu dünn sei.

Doch da war eine andere Art von Hunger, unstillbar und allgegenwärtig: So ab dem elften Lebensjahr sei er immer tiefer in die Welt der japanischen Zeichentrickfilme, der Mangas und Animes, versunken. Bis zu acht Stunden pro Tag verbrachte er so zwischen iPad und Laptop, oft auch parallel an beiden Geräten, und irgendwann begannen einander die Realitäten zu überlappen.

»Ich habe eine gute Beziehung zu meinem Vater«

Sein eigener Vater, der sei ihm mit einem Mal "so süß und kuschelig wie ein Pandabär" erschienen, "aber auch gefährlich". So an die zwei-, dreimal pro Jahr habe ihn der Vater geschlagen, mit der Hand, mit dem Gürtel, am Kopf, auf die Hand oder den Rücken. Als Robert K. klein war, jünger als acht, habe er noch gemeinsam mit dem Vater im Wohnzimmer geschlafen. Später, so mit 14, sei er dann einmal in der Nacht plötzlich neben dessen Bett gestanden. Und wieder waren da diese Stimmen. Töte ihn mit einem Messer, hätten sie ihm befohlen. Dabei, sagt Robert K., habe er zum Vater "eine gute Beziehung" gehabt, "am meisten geliebt" in der Familie habe er ihn.

Und da ist auch noch Antonia. Doch diese Antonia, sie ist nur in der Innenwelt des Robert K. präsent. Eine Freundin wie direkt aus dem Mangacomic: Blondgoldenes, langes Haar habe sie gehabt, rot-grüne Augen mit großen Pupillen, meist habe sie Jeans und weiße Converse-Schuhe getragen. Das Wichtigste in seinem Leben sei sie gewesen und täglich bei ihm - bis sie letztendlich ermordet worden sei.

Die Zombies von Nussdorf

Doch auch draußen im Echtleben gibt es ein Mädchen, das Robert K. etwas bedeutet, nennen wir es hier Elisabeth. In dieselbe Schule geht sie, auf der Skiwoche habe man sich kennengelernt und angefreundet, erzählt sie der Polizei. " Robert sagte mir, dass er mich gerne hat und sich mehr vorstellen könnte." Doch er habe eine Art gehabt, die sie "einschüchterte".

Am 25. März 2018 -einem Sonntag, etwa eineinhalb Monate vor dem Mord an Hadishat - habe er sie per Whatsapp kontaktiert, man traf sich zu einem langen Spaziergang, draußen in Nussdorf, dort, wo die Stadt endet und die Weinberge beginnen. "Er hatte an dem Tag einen komischen Sarkasmus, er erzählte mir von Zombies, und der Tod war ein paarmal ein Thema. Robert philosophierte mit mir, wie es wäre, wenn man stirbt."

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»Er sagte, er habe sie dann nicht getötet, weil am Treffpunkt zu viel Polizei war«

Wie es wäre, wenn man stirbt? Wie es wäre, wenn ihm die Stimmen wieder einmal einen Befehl geben würden? Ein Freund von Robert K. erinnert sich: Er, Robert, habe ihm erzählt, dass er mit Elisabeth nur deswegen nach Nussdorf gefahren sei, um sie dort mit einem Messer zu töten. "Er sagte, er habe sie dann nicht getötet, weil am Treffpunkt zu viel Polizei war." Damals, sagt der Freund, habe er das alles noch für "blödes Gerede" gehalten -bis Robert K. ihm wie zur Bestätigung ein Brotmesser mit langer, gezackter Klinge vo zeigte, das er, fein säuberlich in ein Küchentuch gewickelt, bei sich getragen hatte.

"Bei Robert K. ist es aufgrund seines jahrelangen, intensiven Medienkonsums und seiner Beschäftigung mit Fantasie-, Manga-und Animegeschichten zu einer massiven Reizsteigerung gekommen, womit ( ) auch das Hören der Stimmen erklärbar ist." Die "halluzinatorischen Phänomene" könnten als "Vorfeldsymptome" einer "kindlichen Schizophrenie" eingestuft werden, diagnostiziert die Jugendpsychiaterin.

Stracciatellaeis und Stimmen

Eine Schnitzelsemmel und Schokobonbons habe er sich an diesem 11. Mai 2018 gekauft, dann sei er heim, habe am iPad ein Spielevideo zum Game "Escapist" angesehen. Nachdem Hadishat ihr Stracciatellaeis fertig gegessen hatte, setzte sie sich zum ihm auf die Couch. Das Video, erinnert sich Robert K., sei spannend gewesen. Es ging um den Ausbruch aus einem Gefängnis. Er spürte Hadishats Körperwärme. Dann hörte er wieder Stimmen. Und dann griff er zum Messer.

Juridisches Grundsatzproblem

Aber wie soll die Gesellschaft, wie soll die Justiz mit einem wie Robert K. umgehen? Einsperren muss man ihn, so viel scheint klar - aber hat er auch das Recht auf präzise Therapie? "Ja", sagt Psychiater Reinhard Haller, der in seinem Fach als Österreichs angesehenster Gerichtsgutachter gilt. Aber hat er auch berechtigte Aussichten auf präzise Therapie?"Nein", sagt Haller.

Robert K. wurde am Donnerstag der Vorwoche am Wiener Straflandesgericht für zurechnungsfähig erklärt. Doch diese Entscheidung ist alles andere als unproblematisch: Zwar kommt ein jugendpsychiatrisches Endgutachten im Auftrag des Gerichtes auf 150 Seiten zur Diagnose "kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, schizoiden und callous-unemotionalen Zügen". Und dennoch, so die Expertise, sei Robert K. zum Tatzeitpunkt, und nur um den geht es, zurechnungsfähig gewesen. Doch das ist nur das Obergutachten. Ein Facharzt für Jugendneuropsychiatrie hatte Robert K. zunächst in einem 166 Seiten starken Gutachten als unzurechnungsfähig eingestuft, ein Erwachsenenpsychiater auf 98 Seiten als zurechnungsfähig. Was nun?

Gutachten widersprechen sich

"Wir haben einen Wust an hochqualifizierten Fachgutachten, die Robert K. alle hochgradige Störungen diagnostizieren, einander aber in entscheidenden Nuancen widersprechen", sagt der renommierte Wiener Anwalt Florian Höllwarth. Im Grunde, so Höllwarth, sei das eine hochkomplexe Expertendebatte. "Und dann stimmt eine Laienjury endgültig darüber ab, worüber sich die namhaftesten Spezialisten uneins sind."

»Das ist, als hättest du drei Poliere, die dir erklären, wie du ein Haus baust«

Höllwarth steht quasi im Zentrum der Debatte, denn er war beim Prozess am vergangenen Donnerstag einer von Robert K.s Verteidigern. Zum Geschworenenurteil sagt er: "Das ist, als hättest du drei Poliere, die dir erklären, wie du ein Haus baust -das heißt aber nicht, dass du es danach selbst richtig bauen kannst."

Nicht die Volksmeinung dürfe vor Gericht zählen, sondern nur die strikte Rechtsstaatlichkeit, fordert Höllwarth. Auch namhafte Rechtstheoretiker sehen Geschworenengerichte als "historischen Fremdkörper in unserem Justizsystem". Und Gutachter-Doyen Haller sagt: "Bei Fällen wie jenem des Robert K. müsste es bereits vor dem Urteil ein endgültiges Gutachten geben, das über die Zurechnungsfähigkeit entscheidet."

Ein Dialog mit sich selbst

Robert K. wurde also für zurechnungsfähig erklärt und wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. "Auch wenn er im Gefängnis medizinisch betreut wird, so hat man ihn auf die justizielle Schiene gestellt, nicht die psychiatrische. Hätte man ihn für unzurechnungsfähig erklärt, so stünde die Therapie im Vordergrund, nicht die Strafe", erklärt Haller. Denn in Freiheit, das untermauern übereinstimmende Gefährlichkeitsprognosen, werde einer wie er wohl so oder so nicht mehr entlassen. "Nun", sagt Haller, "geht es im Grunde darum, wie menschlich man mit ihm umgeht." Verdienen tödliche innere Stimmen eine Stimme der Menschlichkeit?

»Schlaf jetzt ein und erlöse mich«

Während seiner Untersuchungshaft wird Robert K. auch am Kepler Universitätsklinikum Linz untersucht. Über einen Monitor wird beobachtet, wie er sein Bett umkreist, sich in einer Ecke auf den Boden setzt und im lauten Selbstgespräch seinen inneren Stimmen antwortet. "Schlaf schön, schlaf, Mädchen, schlaf", sagt er. "Schlaf jetzt ein und erlöse mich."