18 Monate teilbedingt
für "Staatsverweigerer"

Drohte in Schreiben an Behördenmitarbeiter u.a. mit der Eintragung von Pfandrechten

Zahlreiche Schreiben an Behörden, in denen er u.a. mit der Eintragung von Pfandrechten bis zu einer Million Euro drohte, haben einen mutmaßlichen "Staatsverweigerer" am Mittwoch in St. Pölten vor Gericht gebracht. Der 64-jährige Pensionist aus dem Bezirk Amstetten erhielt 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

von St. Pölten - 18 Monate teilbedingt
für "Staatsverweigerer" © Bild: shutterstock

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter, versuchter Nötigung sowie gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Die Untersuchungshaft seit 4. Mai werde auf die Strafe angerechnet, somit sei der unbedingte Teil der Haft bereits verbüßt, erklärte der Richter.

Angeklagter hatte Schadenersatz gefordert

Der Angeklagte soll Verkehrsstrafen nicht bezahlt haben. Auf darauffolgende Verwaltungsstraf- bzw. Exekutionsverfahren reagierte er laut Staatswanwaltschaft u.a. mit Rechnungen und Mahnungen, in denen er Schadenersatz sowie die Einstellung der gegen ihn geführten Verfahren forderte. Die seit Anfang 2015 geschickten Schreiben richtete er an Beamte und Vertragsbedienstete des Bezirksgerichts Amstetten, der Bezirkshauptmannschaften Amstetten und Krems, den Magistrat Waidhofen an der Ybbs sowie an den Landesverwaltungsgerichtshof. Der Pensionist soll auch mit der Eintragung von Pfandrechten in das US-Schuldenregister UCC und der Übergabe der Fälle an den "Common Law Gerichtshof" gedroht haben.

Der Niederösterreicher zeigte sich vor Gericht geständig und legte eine Erklärung vor, wonach er mittlerweile alle Strafen bezahlt habe. "Es war leider ein großer Fehler, ich werde es sicher nicht mehr tun", bat der 64-Jährige gleich zu Beginn der Schöffenverhandlung um Entschuldigung. Der Pensionist gab an, Vorträge von souveränen Bewegungen besucht zu haben. Als Grundlage für seine Schreiben zog er Vorlagen der staatsfeindlichen Verbindung "One People's Public Trust" (OPPT) heran. "Ich habe das viel zu wenig hinterfragt", sagte er. "Haben Sie diesen Unsinn geglaubt?", wollte sein Verteidiger wissen. "Zum Teil schon", antwortete sein Mandant, nun sei das aber nicht mehr der Fall.

Zeugen wurden nicht einvernommen

Einem Richter des Landesverwaltungsgerichts drohte der Mostviertler mit der Eintragung eines Pfandrechts von einer Million Euro und forderte ihn auf, sein Handeln gegen ihn einzustellen - "in Ihrem eigenen Interesse und zu Ihrer eigenen Sicherheit", zitierte der Richter am Mittwoch aus dem Schreiben. "Das war eine schlechte Formulierung", meinte der verheiratete Pensionist dazu. Mit den Mitteilungen wollte er nach eigenen Angaben erreichen, "in Ruhe gelassen" zu werden. Auf die Einvernahme der geladenen Zeugen wurde verzichtet.

Der Angeklagte habe seine Forderungen zum Teil selbst formuliert und verstanden, dass er Beamte zum wissentlichen Missbrauch ihrer Befugnis aufforderte und mit finanziellen Nachteilen bedrohte, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Bei der Strafbemessung mildernd gewertet wurden u.a. die Unbescholtenheit und der bisherige ordentliche Lebenswandel des 64-Jährigen sowie sein Geständnis. Zu den Erschwerungsgründen zählte die mehrfache Tatwiederholung im Zeitraum von rund zwei Jahren. Mit der Strafe soll laut dem Richter ein Zeichen für mögliche Sympathisanten von Bewegungen, die den Staat nicht anerkennen, gesetzt werden. Derartiges Handeln werde nicht geduldet, betonte er. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.