Gutachter über Amokfahrer:
"Paranoide Schizophrenie"

Psychiater Peter Hofmann: "Schwere Geisteskrankheit, daher nicht zurechnungsfähig"

Der Prozess gegen Alen R. ist am Montag im Grazer Straflandesgericht fortgesetzt worden. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann, der überraschend vorgezogen wurde, hat Alen R. eine "paranoide Schizophrenie" bescheinigt. Der Betroffene leide an einer schweren Geisteskrankheit und sei daher nicht zurechnungsfähig.

von
Graz - Gutachter über Amokfahrer:
"Paranoide Schizophrenie"

Dass der 27-Jährige etwas vortäusche, hielt der Gutachter für ausgeschlossen: "Diese Art von Störung kann man nicht spielen", sagte er am fünften Verhandlungstag. R. soll im Juni bei einer Amokfahrt durch Graz drei Menschen getötet und Dutzende verletzt haben. Bezüglich der Zurechnungsfähigkeit von Alen R. waren sich die drei Gutachter nicht einig gewesen. Während Peter Hofmann den Betroffenen für nicht zurechnungsfähig hielt, war sein Kollege Manfred Walzl anderer Meinung und stufte ihn als zurechnungsfähig ein. Ein dritter Sachverständiger, Jürgen Müller, schloss sich Hofmanns Meinung an.

Eigentlich waren die Erläuterungen der Gutachten erst ab Dienstagnachmittag geplant gewesen, doch Richter Andreas Rom nütze eine Lücke zwischen den Zeugenbefragungen und begann mit den Sachverständigen. Peter Hofmann blieb bei seiner Diagnose "paranoide Schizophrenie". Seiner Meinung nach leide der 27-Jährige deswegen an Verfolgswahn und habe auch Halluzinationen. R. hatte immer wieder angegeben, man habe ihn töten wollen und er habe Schüsse gehört, bevor er durch die Innenstadt gerast war.

"Gefühl für Mitmenschen verloren"

Krankheitsbedingt ging ihm laut Hofmann auch das "Gefühl für Mitmenschen verloren", die Amokfahrt sei dann ein "explosionsartiges Ausleben von Emotionen" gewesen. Der Sachverständige betonte: "Diese Art von Störung kann man nicht spielen". Im Gutachten ist auch ausgeführt, dass von R, "eine große Gefährlichkeit" ausgehe.

Er sei sich seiner Diagnose "100 Prozent sicher", erklärte Hofmann, trotzdem "sehe ich das Ergebnis völlig offen, denn die Geschworenen entscheiden." Und zu den Laienrichter meinte er: "Ich kann nur meine klinische Sicht darstellen, damit Sie entscheiden können. Die Sicht des Arztes und die Beweiswürdigung sind aber zwei verschiedene Dinge."

Kommentare