Verhüllungsverbot an Halloween?
Verwirrung um Ausnahmeregel

Halloween-Masken sind laut Polizei nicht vom "Burkaverbot" ausgenommen

Das seit 1. Oktober geltende Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz verbietet weit mehr als nur die Burka: Auch für das Tragen eines Schals, Mundschutzes oder einer Perchtenmaske braucht es nun einen Grund. Besonders viel zu tun haben wird die Exekutive am 31. Oktober. Denn Halloween ist laut Polizei keine in Österreich "traditionelle Veranstaltung". Das Innenministerium sieht das aber anders.

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Neues Gesetz - Verhüllungsverbot an Halloween?
Verwirrung um Ausnahmeregel

Das als Maßnahme gegen die islamische Vollverschleierung mit Niqab und Burka geschaffene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz zieht immer weitere Kreise und betrifft wohl mehr Personengruppen als vorerst angenommen. Am 1. Oktober ist es, begleitet von viel Kritik, in Kraft getreten, in den ersten Tagen befanden sich unter den (bisher nur) polizeilich Verwarnten viele asiatische Touristen mit Mundschutz. Auch Niqab- und Burka-Trägerinnen sind in Österreich überwiegend im touristischen Bereich anzutreffen. Doch seine erste große Bewährungsprobe steht dem neuen Verbot noch bevor: Die verkleideten Menschen zu Halloween am 31. Oktober.

"Halloween ist kein österreichisches Brauchtum"

Das Gesetz verbietet konkret, sich in der Öffentlichkeit das Gesicht durch Kleidung "oder andere Gegenstände" so zu verhüllen oder zu verbergen, dass sie nicht mehr erkennbar sind und droht dafür eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro an. Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung. Ausnahmen gibt für durch Gesetze vorgesehene Verhüllungen, solche im Rahmen künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen, des Sports und aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen. Bisher war unklar, ob es sich bei Halloween um eine solche "traditionelle Veranstaltung" handelt. Doch die Polizei sagt nun: Nein. "Die Ausnahme gilt bei Brauchtum wie zum Beispiel einem Faschingsumzug, Halloween mit diesen Horrormasken ist aber kein österreichisches Brauchtum", erläutert Johann Baumschlager, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

"Wir hatten im Vorjahr massive Probleme mit Übergriffen unter dem Schutz solcher Masken, jetzt haben wir endlich eine entsprechende rechtliche Handhabe. Wir werden das Gesetz daher auch an Halloween vollziehen", so Baumschlager. Natürlich liege das konkrete Vorgehen "im Ermessen der einzelnen Beamten", die an dem Abend mit Fingerspitzengefühl vorgehen werden: "Ein sechsjähriges Kind mit einer Clownsmaske werden wir nicht anzeigen". Wie genau dann entschieden wird, wer mit einer Strafe rechnen muss, ob es auf bestimmte Arten von Masken oder auf eine bestimmtes Verhalten ankomme, wurde nicht bekannt gegeben.

Innenministerium gibt Entwarnung

Anders sieht das aber das Innenministerium. Nach Erscheinen des "News"-Artikels erklärte das Ressort auf Twitter, die Polizei werde bei der Vollziehung des Gesetzes "eine weite Definition für den Begriff "Tradition" anlegen". Verkleidung im Rahmen von Halloween werden nicht unter das Verhüllungsverbot einzuordnen sein. Mit der Landespolizeidirektion Niederösterreich wurde diese Auslegung offenbar noch nicht abgestimmt.