Er werde nun, gemeinsam mit der Mutter der Wienerin, "entsprechende Maßnahmen setzen", um die junge Frau und ihren zweijährigen Sohn zurückzuholen, sagte Blaschitz der APA. Die jüngsten Berichte, laut denen die Frau es ablehne, nach Österreich zurückzukehren, würden auf "Missverständnissen" und "unzureichender Kommunikation" basieren, so der Anwalt.
Kneissl weiß davon nichts
Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) hatte Anfang des Monats mitgeteilt, dass weder die Wienerin selbst zurückkehren wolle, noch solle das Kind zurückgeholt werden. Damit sei der Fall "einmal erledigt", betonte Kneissl damals. Daran habe sich nichts geändert, der Anwalt habe in dieser Angelegenheit noch keinen Kontakt zum Außenamt gesucht, erklärte Außenministeriumssprecher Peter Guschelbauer am Montag auf APA-Anfrage. Man habe die "gesicherte Information", dass die Frau nicht zurück will und das auch für ihr Kind gelte.
Junger Mutter droht Verfahren bei Rückkehr
Im Fall einer Rückkehr droht der jungen Mutter ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Grundsätzlich ist Österreich rechtlich verpflichtet, österreichische Staatsbürger zurückzunehmen. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdienst eines fremden Landes eintritt, verliert er die österreichische Staatsbürgerschaft und somit den konsularischen Schutz. Würde die Person mit Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch staatenlos werden, kann sie laut Gesetz nicht aberkannt werden.
Rund 100 Österreichische Kämpfer im Einsatz
Aus Österreich befinden sich derzeit rund 100 Kämpfer in Syrien und dem Irak, rund 30 Prozent davon besitzen laut Innenministerium die österreichische Staatsbürgerschaft.
Kommentare
… will heim ins Sozialsystem…
Welchen Sozialsystem?