Inhaftierter Afghane
verübte Selbstmordversuch

In Justizanstalt Josefstadt wurde rechtzeitig eingeschritten

Der 23-Jährige, der wegen der Messer-Attacken vergangenem Mittwoch in Wien inhaftiert wurde, hat in der Justizanstalt Josefstadt nun einen Selbmordversuch unternommen.

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Nach Messerattacken - Inhaftierter Afghane
verübte Selbstmordversuch

Der 23-jährige Afghane, der am vergangenen Mittwoch in Wien-Leopoldstadt vier Personen niedergestochen und schwer verletzt hat, hat am Montag in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen Selbstmordversuch unternommen. Das bestätigte die Ressortmediensprecherin des Justizministeriums, Britta Tichy-Martin, der APA.

Justizwachebeamte eingeschritten

Das Vorhaben des jungen Mannes wurde laut Tichy-Martin von aufmerksamen Justizwachebeamten rechtzeitig erkannt, die sofort einschritten und die nötigen Maßnahmen ergriffen. Der 23-Jährige wurde in ein Spital gebracht, wo er untersucht wurde. Dabei zeigte sich, dass er sich keine ernsthaften Verletzungen zugefügt hatte. Der Afghane wurde daher nach der ärztlichen Kontrolle wieder zurück ins Gefängnis gebracht, wo er wegen mehrfachen versuchten Mordes in U-Haft sitzt.

»Er steht jetzt in der Justizanstalt selbstverständlich unter engmaschiger Beobachtung«

"Er steht jetzt in der Justizanstalt selbstverständlich unter engmaschiger Beobachtung", sagte Tichy-Martin. Nähere Angaben wurden aus Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen vom Justizministerium nicht kommuniziert.

Freiwillige Rückkehr beantragt

Unterdessen zeigte sich am Montag deutlich, dass es nicht im Verantwortungsbereich der Justiz lag, dass sich der 23-Jährige zuletzt ohne steten Aufenthalt in der Bundeshauptstadt auf freiem Fuß befand, obwohl er an sich längst seiner Rückkehr in seine Heimat zugestimmt hatte. Der Afghane war im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung 2015 nach Österreich gekommen. Als kein Ende seines Asylverfahrens in Sicht war, beantragte er beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seine freiwillige Rückkehr. Er bekam diese auch bewilligt, wurde allerdings in weiterer Folge nicht abgeschoben. Der Afghane soll nämlich sein Ausreisezertifikat nicht behoben haben.

»Es hat keinen Schubhaftbescheid gegeben, es ist auch kein Festnahmeauftrag vorgelegen. Der Mann musste daher entlassen werden«

Der Mann kam dann in Kontakt mit der Drogenszene. 2017 wurde er in Wien wegen Suchtgifthandels zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt. Zur Verbüßung wurde er aus Platzgründen in die Justizanstalt (JA) Klagenfurt überstellt.

Wie Recherchen der APA ergaben, informierte die JA Klagenfurt das BFA, dass der Mann mit 7. Dezember 2017 bedingt entlassen werden sollte. "Es hat eine aktive Kontaktaufnahme gegeben", versicherte ein Strafvollzugs-Insider der APA. Das bestätigte später auch das Justizministerium. Demnach gab es sogar einen Schriftverkehr über die bevorstehende Entlassung zwischen der Justizanstalt und dem BFA. Offenbar wurde darauf seitens des BFA nicht zeitgerecht reagiert. "Es hat keinen Schubhaftbescheid gegeben, es ist auch kein Festnahmeauftrag vorgelegen. Der Mann musste daher entlassen werden", meinte der Insider. "Es wurden keine fremdenpolizeilichen Maßnahmen erlassen", bekräftigte das Justizministerium.

»Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist gerade dabei, den Fall penibel zu prüfen«

Seitens des Innenministeriums wurden am Montag der behördliche Kommunikationsverlauf und die ressortinternen Vorgänge untersucht. "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist gerade dabei, den Fall penibel zu prüfen", sagte Ministeriumssprecher Alexander Marakovits auf APA-Anfrage. Man hoffe, einen Bericht des BFA noch am Montag zu bekommen. Im Fokus stünde die Frage, was der 23-Jährige seit seiner Entlassung aus der Haft am 8. Dezember des Vorjahres getan hat.

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