Die für Gesundheitsrecht zuständige MA 40 hatte bereits 2017 von Missständen in dem Schönheitszentrum erfahren, in dem eine ganze Reihe von Ärzten beschäftigt wurde. Nachdem mehrere Anzeigen eingegangen waren, stattete die MA 40 dem Betrieb am 20. Dezember 2017 einen Kontrollbesuch ab. Dabei wurde hinter einer Liege chirurgisches Besteck eines Allgemeinmediziners entdeckt, dessen Ordination die MA 40 bereits 2014 schließen hatte lassen.
Berufsverbot für praktischen Arzt
Die Ärztekammer verhängte über den praktischen Arzt in weiterer Folge ein Berufsverbot - der Mann hatte zugunsten einer algerischen Tätergruppe von dieser gestohlene Smartphones, Laptops, Tablets, Schmuck, Uhren, Pelzmäntel weiterverkauft. Dafür wurde der Arzt 2017 wegen Hehlerei verurteilt.
In weiterer Folge fand der arabisch stämmige Mann, der auch ein Friseur-Geschäft und einen Handy-Shop betrieb, im Meidlinger Schönheitszentrum offenkundig eine Beschäftigung als Arzt. Betrieben wurde das Schönheitszentrum von einem aus Syrien stammenden Kaufmann. Dieser muss sich am kommenden Dienstag wegen eines Bestechungsversuchs am Landesgericht für Strafsachen verantworten.
Bestechungsversuch dementiert
Beim Kontrollbesuch der MA 40 soll der Geschäftsführer der Handelsgesellschaft 100.000 Euro angeboten haben, um keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen. Nachdem gegen ihn strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen und eine Anklage eingebracht wurde, behauptete er, er habe die Beamten nicht bestechen wollen, sondern "Spaß" gemacht.
Die Ärztekammer sicherte eine Stellungnahme zu den Vorgängen rund um das Schönheitszentrum zu. Der Homepage zufolge werden dort nach wie vor Termine angeboten. Ein Face-Lifting ist demnach ab 220 Euro zu haben.