Auch das humanitäre Bleiberecht für die Eltern sowie die Töchter im Alter von neun, sieben und drei Jahren wurde inzwischen abgelehnt. Dagegen läuft jedoch noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Der Anwalt der Familie kritisierte zudem, dass der Vater in Schubhaft genommen wurde, bevor die Entscheidung über das humanitäre Bleiberecht vorlag.
Mordzeuge flüchtet um sein Leben
Die Familie war 2013 aus Dagestan geflüchtet, weil der Vater laut eigenen Angaben den Mord an seinem Nachbarn beobachtet hatte und danach eingesperrt und vom Geheimdienst gefoltert worden sei. Seitdem fürchte er als Mordzeuge um sein Leben.
Auch Gemeinderat machte sich stark
Für den Verbleib der Familie hatte sich auch der Lienzer Gemeinderat einstimmig starkgemacht. Auch Innsbrucks Diözesanbischof Hermann Glettler sprach sich dafür aus. Argumentiert wurde unter anderem damit, dass die Familie bestens in Osttirol integriert sei.