Der Verteidiger der beiden FPÖ-Mitglieder der Bezirkswahlbehörde erklärte, seine Mandanten würden sich nicht schuldig bekennen. Eine FPÖ-Beisitzerin hatte den Fall ins Rollen gebracht: Sie hatte in der Sitzung der Wahlbehörde darauf aufmerksam gemacht, dass die Auszählung nicht korrekt durchgeführt worden sei - sie hatte auch einen entsprechenden Aktenvermerk verlangt. Wie ihr Verteidiger ausführte, sei sie dann trotzdem dazu gedrängt worden, eine fehlerhafte Niederschrift zu unterzeichnen.
Weil die Verantwortung der Angeklagten nicht einheitlich ausfällt, wurden die Beschuldigten am Vormittag einzeln einvernommen.