Gebäude in Zell
am See sorgt für Ärger

Ein Appartementhaus bringt hohe Beamte unter Druck

Ein Gebäude in Zell am See sorgt für Ärger. Handelt es sich um illegale Zweitwohnungen? Ist es ein Hotel mit nachträglich eingebauter Miniküche? Jetzt ermittelt die Justiz gegen Beamte.

von Residence Bellevue in Zell am See © Bild: Franz Neumayr

Sie stammen unter anderem aus den Niederlanden, aus Lettland, aus Finnland und aus Saudi-Arabien. Sie haben sich Wohnungen in Salzburg gekauft. Und damit sind sie offiziell auch schon Hoteliers.

Der Fall spielt im Tourismus-Dorado Zell am See. Auf der gegenüberliegenden Seite des Sees wurde vor drei Jahren ein siebenstöckiges Haus mit 24 Appartements fertiggestellt. Beste Lage, bester Ausblick. Nur ein Problem: nicht zugelassen für Zweitwohnungen. In Salzburg hat man schließlich etwas dagegen, dass Zugereiste aus aller Herren Länder den Einheimischen Wohnraum wegschnappen, aber nur ein paar Wochen im Jahr nutzen. Die ursprüngliche Lösung: Man wollte mit dem altehrwürdigen Seehotel, das gleich daneben steht, einen gemeinsamen Hotelbetrieb bilden. Sind die Wohnungseigentümer nicht da, könnten die Appartements an Touristen vermietet werden, so der Plan: Formell wären es dann auch keine Zweitwohnungen mehr.

Daraus wurde allerdings nichts. Das renovierungsbedürftige Seehotel wurde lange nicht fertig. Der Neubau, "Residence Bellevue“, hingegen schon. Was ihm fehlte, waren aber Kleinigkeiten wie ein Frühstücksraum, den ein Hotelbetrieb nun einmal haben muss. Trotzdem konnten Touristen Wohnungen buchen. Im September 2016 wurde deshalb von einer "Vereinigung zur Förderung des lauteren Wettbewerbs“ Klage eingebracht. Sogar der Bürgermeister von Zell am See, der wegen des umstrittenen Projekts unter Druck stand, schrieb damals, dass man "derzeit von einer nicht rechtmäßigen Nutzung“ ausgehe.

»Weder der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zell am See noch der Bezirkshauptmann von Zell am See wurden tätig«

Aber: "In der Folge geschah von Seiten der zuständigen Behörden nichts.“ So steht es in einer Anzeige, die Ende April 2017 bei der Staatsanwaltschaft eingebracht wurde: "Weder der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zell am See noch der Bezirkshauptmann von Zell am See wurden tätig.“ Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun ein 2015 eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister und den Bezirkshauptmann wieder aufgenommen. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs. Ende Juni wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Linz abgetreten. Und dort legt man jetzt los. Ein Sprecher erklärt, man habe die Polizei mit Erhebungen beauftragt.

Küche ohne Herd

Dass die Behörden in der Vergangenheit gar nichts unternommen hätten, stimmt allerdings nicht. Nachdem letztlich vom erwähnten Verein sogar eine einstweilige Verfügung gegen die Vermietung der Appartements erwirkt worden war, genehmigte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Betreiberfirmen Anfang 2016, einen Teil des Foyers im Erdgeschoß in einen Frühstücksbereich umzuwandeln. Laut Beschreibung sollte die Küche dazu allerdings weder über einen Herd noch über eine Abzugshaube verfügen. Dennoch war für die BH damit ein rechtskonformer Hotelbetrieb gegeben. In der Anzeige wird nun der Vorwurf erhoben, "Residence Bellevue“ sei "rechts- und tatsachenwidrig ein Hotelbetrieb bescheinigt“ worden. Ein "faktisch nach wie vor nicht vorhandener Hotelbetrieb“ sei "jahrelang von den zuständigen Behörden stillschweigend hingenommen worden“. Auch wird die Ansicht vertreten, dass rechtlich eine touristische Nutzung ausgeschlossen ist, wenn die Vermietungsmöglichkeit von der Abwesenheit des Eigentümers abhängig ist.

Seitens des Landes heißt es auf Anfrage: "Die bisherigen Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit gegen die Behörden wurden immer eingestellt. Die Bezirkshauptmannschaften setzen die geltenden Rechtsnormen vollumfänglich um. Auch im laufenden Erhebungsprozess wird die BH umfassend mit den Ermittlungsbehörden kooperieren.“ Der Bürgermeister wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht dazu äußern.