Neue Regeln für E-Scooter

Sie stehen gerne dort herum, wo auch Fußgänger sich bewegen: am Gehsteig. Nun will die Stadt jedoch die Leih-E-Scooter von dort verbannen. Bürgermeister Michael Ludwig kündigte eine entsprechende Regelung an.

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Verbot - Neue Regeln für E-Scooter

"Ich bin dabei mit allen Abteilungen und Ressorts Lösungen zu finden", sagte das Stadtoberhaupt. Auch die Betreiber seien eingebunden. Prinzipiell, so betonte er, handle es sich um ein "neues, modernes Transportmittel, das vor allem von jungen Menschen genutzt wird". Er habe jedoch den Eindruck, dass bestehenden Regeln nachgeschärft werden müssten.

»Ich halte das für unzumutbar, dass die überall in der Gegend herumstehen«

Das betrifft vor allem das Abstellen am Gehsteig, wie Ludwig erläuterte. "Ich halte das für unzumutbar, dass die überall in der Gegend herumstehen und natürlich ein Sicherheitsproblem darstellen." Die konkreten Maßnahmen sollen in einigen Wochen präsentiert werden. Vermutlich wird es eigens ausgewiesene Bereiche geben, wo das Scooter-Parken erlaubt ist: "Ich glaube, es wird notwendig sein, bestimmte Zonen festzulegen, wo man das abstellen kann."

Ludwig kündigt strengere Kontrollen an

"Sie können ihr sonstiges G'raffelwerk ja auch nicht auf der Straße abstellen", gab Ludwig zu bedenken. Es gebe immerhin auch für Motorräder, Autos oder Fahrräder klar ausgewiesene Parkbereiche.

Gleichzeitig kündigte Ludwig strengere Kontrollen an. Denn noch immer würden Menschen am Gehsteig mit den Scootern auch fahren - was laut Straßenverkehrsordnung schon jetzt verboten ist. Das verängstige vor allem ältere Menschen und stelle ebenfalls eine Gefahr da. Er setze hier auf die verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei.

ÖAMTC gegen Abstellen auf Auto-Parkplätzen

Die von Ludwig in Aussicht gestellte Neuregelung für die elektrisch angetriebenen Leih-Tretroller in Wien wird vom ÖAMTC begrüßt. Der Club hat am Donnerstag jedoch appelliert, auf die "bestmögliche und ausgewogene Nutzung des Verkehrsraums" zu achten. Problematisch seien etwa Schäden durch umgestürzte E-Scooter, falls diese auf Auto-Abstellplätzen geparkt werden.

Der ÖAMTC sieht hinderlich abgestellte Geräte als "großes Ärgernis". Dabei gebe es klare Regeln, wie betont wurde. "Ein Abstellen am Gehsteig ist nur dann erlaubt, wenn dieser breiter als 2,5 Meter ist. Dabei sind die Kleintretroller so aufzustellen, dass davon keine Behinderung ausgeht", erläuterte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

"Anstatt eines Verlagerns, beispielsweise auf den ohnehin knappen Parkraum, sollten aus Sicht des Clubs gekennzeichnete Abstellzonen für E-Kleintretroller dort eingeführt werden, wo das Abstellen am Gehsteig schon jetzt bei einer Breite von mehr als 2,5 Meter erlaubt ist", schlug er vor: "Grundsätzlich spricht nichts gegen spezielle Regeln für Miet-Scooter, allerdings sollte für die von der Stadt angedachten Abstellanlagen auf die bestmögliche und ausgewogene Nutzung des Verkehrsraums geachtet werden."

Wer haftet bei Schäden?

Problematisch sehe man mögliche Schäden durch umgefallene oder umgeworfene E-Scooter, sollten diese in der Parkspur abgestellt werden. Die Haftungsfrage erscheine dabei ungelöst.

Die FPÖ sieht sich hingegen bestätigt. Schon vor einem Jahr habe man vor dem drohenden Chaos gewarnt, hielt Klubchef Toni Mahdalik fest. Er forderte amtliche Markierungen für die Gefährte und Strafen für "rücksichtsloses Abstellen". Rechtswidrige Geräte müssten, falls sie nicht innerhalb eines vorgesehen Zeitraums entfernt werden, von der MA 48 (Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) entfernt werden: "Hätten die rot-grünen Stümper das gleich richtig gemacht, wäre der Wiener Bevölkerung viel Ärger erspart geblieben."