Corona-Ampelsystem:
Was steckt dahinter?

Die erste Schaltung der Corona-Ampel wird heute Freitag erfolgen. Auf einer Webseite wird über die Lage bis hinab auf Bezirksebene informiert. Unbekannt waren zunächst die Konsequenzen, die sich aus den vier Farben von Grün (niedriges Risiko) bis Rot (sehr hohes Risiko) ableiten.

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Pandemie - Corona-Ampelsystem:
Was steckt dahinter?

Für die Beurteilung der Coronavirus-Lage in den Regionen werden mehrere Indikatoren herangezogen: die siebentägige Entwicklung der Fallzahlen, die Kapazitäten in Spitälern, ob man die Infektionen erklären kann (Clusteranalysen) und wie hoch die Anzahl der Tests sowie der Anteil der positiven Ergebnisse daran ist, erläuterte ein Sprecher des Ressorts.

Die umfassende rechtliche Verankerung der Ampel kann erst Ende September erfolgen, dazu ist die Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes im Rahmen der nächsten Nationalratssitzung vom Parlament am 23. September notwendig. Die Vorgangsweise bis zur mindestens wöchentlich geplanten Schaltung ist indes bekannt und beginnt mit der Zusammenkunft der Corona-Kommission am Donnerstag, die dann die epidemiologische Lage in den einzelnen Regionen oder Bezirken analysiert und infolge eine Empfehlung für den Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) abgeben wird. Welche Farbe letztendlich vergeben wird, liegt also in der Hand der Politik. Anschober versprach mit der Ampel auch "einen Schub an Transparenz" - sie soll eines der Werkzeuge sein, mit der eine zweite Coronawelle in Österreich verhindert werden soll.

Das bedeuten die Farben

Grün - geringes Risiko:

  • Mindestens ein Meter Abstand zu Fremden, Mund-Nasen-Schutz (MNS) in Öffis, im Lebensmittelhandel, in Banken und der Post, beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs.
  • Veranstaltungen (Oper, Theater, Sportstätten, etc.) mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen sind bis maximal 5.000 Personen möglich. MNS muss getragen werden, außer am fixen Sitzplatz. Im Freien erhöht sich die mögliche Besucherzahl auf 10.000, MNS nur, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze in geschlossenen Räumen sind bis maximal 200 Personen möglich, MNS ständig vorgeschrieben. Im Freien bleibt die erlaubte Zahl gleich, MNS-Pflicht gilt jedoch nur, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • In Spitälern gelten Abstandsregeln beim Betreten durch Besucher, die auch Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Entsprechende Regelungen gibt es auch für Altersheime sowie den niedergelassenen Bereich.

Gelb - mittleres Risiko:

  • Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen wird hier wird der Mund-Nasen-Schutz u.a. auch von Kunden oder Besuchern von Betriebsstätten (Handel) verlangt, außer in der Gastronomie, wo dieser nur dem Personal vorgeschrieben wird.
  • Verschärfungen gibt es auch für Veranstaltungen. Bei zugewiesenen Plätzen im Inneren nur mehr maximal 2.500 und 5.000 Personen im Freien, wobei der MNS in Räumlichkeiten ständig getragen werden muss, an der Luft kann am Sitzplatz darauf verzichtet werden.
  • Ohne fixe Plätze sind in Räumen sowie im Freien maximal 100 Personen zugelassen, die ständig MNS tragen müssen.
  • Im Bildungsbereich wird MNS im Eingangsbereich für Eltern und Betreuer sowie für alle außerhalb der Klasse verlangt. Aktivitäten sollten nach Möglichkeit ins Freie verlagert werden.
  • In Spitälern sollen Besucher erfasst werden und Screening durch Checkpoints stattfinden. In den Ordinationen sollen die Besuche nach Terminvergabe stattfinden.

Orange - hohes Risiko:

  • Hier treten u.a. diese Verschärfungen in Kraft: Mund-Nasen-Schutz wird in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen verlangt. Also auch in der Gastronomie, außer man befindet sich an seinem Sitzplatz. Die Sperrstunde wird auf Mitternacht vorverlegt. Im Freien muss generell MNS auch dann getragen werden, sollte der Mindestabstand nicht einzuhalten sein.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit fixen Plätzen maximal 250 Personen möglich, ohne zugewiesene Sitze lediglich 25. Im Freien sind es 500 bzw. 50. MNS ist generell obligatorisch.
  • Im Bildungsbereich gibt es u.a. folgende zusätzliche Vorschriften: Sportangebote ausschließlich im Freien, spezielle Regelungen für die Ankunft bzw. das Abholen durch Eltern sowie keine Angebote durch Externe mehr.
  • Hier soll es in Krankenhäusern und Altersheimen Besucherbeschränkungen geben. Ambulante Konsultationen sollen - soweit möglich - telemedizinisch erfolgen (elektronische Übermittlung von Rezepten, elektronische Krankschreibung).
  • Sportarten, bei denen es zu Körperkontakt kommt, werden nicht mehr möglich sein, wobei es unter Auflagen Ausnahmen für den Spitzen- und Leistungssport geben kann.

Rot - sehr hohes Risiko:

  • Hier empfiehlt die Regierung Mund-Nasen-Schutz auch bei privaten Treffen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Veranstaltungen sind generell bei Rot gestrichen, wobei es Ausnahmen u.a. für Trauungen oder Beerdigungen geben soll.
  • Trotz verpflichtendem Kindergartenjahr wird das Fernbleiben gestattet. Zudem wird in den Schulen auf Distance Learning umgestellt, MNS ist verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule.
  • Im Arbeitsbereich wird bei Rot Home Office empfohlen, wo dies möglich ist. Kundenkontakte sind nur mehr in essenziellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen), was bedeutet, dass der übrige Handel, die Hotellerie und die Gastronomie geschlossen werden, wo nur mehr Liefer- bzw. Abholservice möglich sind.
  • Bei Rot werden Betretungsverbote für Besucher mit definierten Ausnahmen in Spitälern und Altersheimen verhängt. Konsultationen in der Ordination werden nur bei unbedingt erforderlichen Fällen möglich sein.
  • Fitnesscenter und ähnliche Sportstätten und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Sport nur alleine oder mit Haushaltsmitgliedern im Freien sollte jedoch möglich sein.

Maßnahme gegen kompletten Lockdown

Ziel der Ampel ist es, bei lokalen Ausbrüchen möglichst kleinräumige Eingriffe auf Bezirks- oder sogar Gemeindeebene zu ermöglichen. Damit sollen österreichweite Maßnahmen - wie jetzt die Verpflichtung den Mund-Nasen-Schutz wieder im Supermarkt zu tragen - so lange wie möglich hinauszuzögern. Weil im Herbst auch mit vermehrtem Influenzaviren zu rechnen ist, soll das neue Ampelsystem auch Auswirkungen darauf haben.

Deutschland hat ebenfalls ein Ampelsystem eingeführt. Das aus Österreich unterscheidet sich jedoch von jenem der Nachbarn. In Deutschland werden nämlich nur die Infektionszahlen im jeweiligen Bezirk erfasst. Das lehnt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) ab. Das österreichische System sieht die Berücksichtigung der vier Kriterien vor.

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