Adventzeit: So teuer
ist Falschparken in Wien

Die teuerste Parkgarage ist günstiger als jede Abschleppung

In der Weihnachtszeit wird laut ÖAMTC in der Bundeshauptstadt besonders auf Falschparker geachtet. So werden allein im Dezember täglich mehr als 200 Autos abgeschleppt. Zum Vergleich: In den Sommermonaten sind es zwischen 50 und 60 pro Tag.

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Autofahren - Adventzeit: So teuer
ist Falschparken in Wien

Dass gerade im Advent Parkplätze Mangelware sind, viele Autofahrer nach endlosem Kreisen die Nerven verlieren und illegal parken, lässt die Kassen der Stadt klingeln: Mehr als 400 Euro kann die Wiederbeschaffung eines auf einem Behinderten- oder Busparkplatz abgestellten Autos kosten, wie der ÖAMTC in einer Aussendung mitteilt. Wer nichts zu verschenken hat, sollte sich lieber an die Verkehrsvorschriften halten und Falschparken vermeiden.

Was kostet es, wenn mein Auto abgeschleppt wird?

Die Abschleppung kostet laut ÖAMTC saftige 264 Euro. Die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz der MA 48 in Simmering beträgt 10 Euro pro Tag. Die Strafe schlägt bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel mit 108 Euro (bis zu 726 Euro bei schweren Vergehen - etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen) zu Buche. Wer dann noch sein Auto mit dem Taxi holt, zahlt insgesamt mehr als 400 Euro.

Wo wird besonders gern abgeschleppt?

Besonders abschleppgefährdet sind Autos, die in zweiter Spur, auf Behindertenparkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen abgestellt werden. Auch auf Durchzugsstraßen, wie z.B. dem Gürtel, wird - bei dem in Verkehrspitzenzeiten geltenden Halteverbot - rigoros abgeschleppt.

Was muss ich bei Anrainerparkplätzen beachten?

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es laut ÖAMTC zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen - mit einer Ausnahme - 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden. Motorräder und Mopeds sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Bei Zuwiderhandeln droht dem Betreffenden eine Strafe von 36 Euro.

Und nun zu besagter Ausnahme: Während die Anwohnerparkplätze bisher ausschließlich Bezirksbewohnern zur Verfügung standen, werden sie künftig auch für Betriebe und soziale Dienste geöffnet. Hierfür braucht man eine spezielle Bewilligung. Für Privatpersonen, die keine Anrainer sind, gilt allerdings nach wie vor: Wer hier parkt, muss zahlen.