Organisiertes Kriminal

von Wildtiere - Organisiertes Kriminal © Bild: News/Ian Ehm

Vor wenigen Tagen erregte Donald Trump den Ärger von Tierschützern auf der ganzen Welt: Der amerikanische Präsident hob das von seinem Vorgänger Barack Obama erlassene Einfuhrverbot für Elefantentrophäen auf. Amerikaner, die auf Safaris die edlen Dickhäuter erlegt haben, dürfen fortan deren sterbliche Überreste in die USA mitnehmen.

In Österreich geben sich Urlauber meist mit weniger aufwendig zu beschaffenden Souvenirs zufrieden. Doch das Gesetz achtet auch da auf Artenschutz. Durch den Kauf von auf den ersten Blick harmlos erscheinenden Gegenständen, etwa Taschen, Gürteln oder Hüten mit Krempen aus Reptilienleder, kann man leicht in die Illegalität abdriften. Denn der Handel mit artengeschützten Tierprodukten ist in Österreich verboten. Fernreisende müssen am hiesigen Zoll mit strengen Kontrollen rechen. Zu Recht, denn vor allem in asiatischen Ländern nimmt man es mit dem Schutz der Arten nicht so genau.

Das Naturhistorische Museum in Wien bietet am 14. April im Rahmen des Aktionstags "Wildlife Crime" die Möglichkeit, sich über den Handel mit Tierprodukten zu informieren und Souvenirs überprüfen zu lassen. Wer sich von einem Gegenstand trennen will, kann ihn unbürokratisch im Museum deponieren. "Wir wollen mit dieser Aktion Bewusstsein für den Handel mit Tieren schaffen. Wir gehen aber nicht davon aus, dass Reisende versuchen, Waren absichtlich ins Land zu schmuggeln", sagt Ernst Mikschi, Leiter der zoologischen Abteilung im Naturhistorischen Museum und Initiator der Unternehmung.

Zu den populärsten Mitbringseln Asienreisender zählen präparierte Monokelkobras oder in Alkohol eingelegte Schlangen und Skorpione. Hunderte Bouteillen von "Schlangenschnaps" werden alljährlich vom österreichischen Zoll beschlagnahmt, denn zahlreiche Giftschlangen stehen unter Artenschutz. Achtung ist bei ausgestopften Reptilien geboten. "Sie werden meist nur in der Sonne getrocknet und mit Watte ausgestopft und können daher Bakterien übertragen", sagt Mikschi.

Wer getrocknete Seepferdchen, Seesterne oder muschelartige Seeschneckenhäuser erstanden hat, macht sich damit im besten Fall nicht strafbar, aber er hat den oft qualvollen Tod der Tiere zu verantworten.

Der Handel mit Wildtieren ist nichts anderes als organisiertes Verbrechen. Und das sollte man keinesfalls unterstützen.

Information:
www.nhm-wien.ac.at

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