Nachbar Braunbär?

von Wildtiere - Nachbar Braunbär? © Bild: News/Ian Ehm

Es ist kaum zu fassen, aber wahr: Die private Haltung von Braunbären ist in Österreich erlaubt. So steht es wörtlich im Tierschutzgesetz. Unter Paragraf 9, Punkt 12, sind Wildtiere, die man in Österreich nicht privat halten darf, aufgelistet: Dort finden sich auch "Großbären (Ursidae), alle Arten mit Ausnahme des Braunbären (Ursus arctos)".

Das wirft nicht nur für Tierschützer Fragen auf. Der Braunbär ist ein Raubtier wie alle seine Verwandten der Gattung Ursidae. Weshalb man also keinen Schwarzbären, der es auf 150 Kilogramm bringt, halten darf, sehr wohl aber einen Braunbären, der bis zu 300 Kilogramm auf die Waage bringen kann? Da schweigt das Gesetz. Aber Tatsache bleibt: Auch wer keinen Zoo oder eine wissenschaftliche Einrichtung betreibt, darf einen Braunbären besitzen. Die einzige Voraussetzung ist die Einhaltung gewisser Haltungsbestimmungen, vor allem ein Gehege von 300 Quadratmetern.

Wer es für unmöglich hält, einen Meister Petz außerhalb eines Tiergartens anzutreffen, irrt. Denn in den vergangenen Jahren hat die österreichische Tierschutzorganisation Vier Pfoten elf Bären aus oft quälenden Händen geholt und ihnen im Bärenreservat Arbesbach bei Zwettl ein Zuhause gegeben. Einer von ihnen ist Vinzenz. Ein Unternehmer in Niederösterreich hatte den Bären samt Gefährtin Lisa in einer Betonhöhle an der Talstation zur Belustigung der Klientel seines Skilifts gehalten. Und das ist keine Ausnahme. Brumca aus Slowenien wurde einem österreichischen Geschäftsmann geschenkt. Der wusste mit dem Präsent nichts anzufangen und sperrte das beklagenswerte Tier in einen 35 Quadratmeter engen Verschlag. Erst das Konkursverfahren des Unternehmers befreite Brumca aus ihrer Einzelhaft.

Derlei Ungemach kann nur das Gesetz verhindern. Sebastian Bohrn Mena, Tierschutzsprecher der Liste Pilz: "Damit das nie wieder passieren kann, braucht es die Streichung dieser völlig überholten Bestimmung." In diesen Tagen bringt er einen Antrag auf Gesetzesänderung ein. Auf News-Anfrage, ob die Tierschutzbeauftragte der Regierung, Ministerin Beate Hartinger-Klein, die Haltung von Braunbären verbieten werde, ließ man wissen: Die Verbesserung des Tierschutzes sei ein Anliegen der Ministerin. "Unsere Experten werden sich zur gegebenen Zeit darum kümmern."

Was würden Sie tun, wenn bei Ihrem Gartennachbarn ein Braunbär einzieht?

Information: www.baerenwald.at

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