Leben oder Tod?

von Tierschutz - Leben oder Tod? © Bild: News/Ian Ehm

Die Novellierung des Landessicherheitsgesetzes im Burgenland ließ Tierschutzorganisationen in Aufruhr geraten: Tiere, die von ihren Haltern nicht artgerecht untergebracht werden können und eine Gefahr für Menschen darstellen, sollen in Zukunft getötet werden können. Heißt das, dass jedem Hund, jeder Katze oder jedem Huhn das Leben genommen werden darf, wenn der Besitzer die Fürsorge des Tieres verweigert? News fragte nach: Ein Beamter der burgenländischen Landesregierung, der nicht genannt werden will, erklärt: Es gehe einzig darum, Menschen vor gefährlichen Tieren zu schützen. Selbstverständlich sei die Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes in Österreich, betont er. Betroffen seien vor allem Hunde, die einen Menschen gebissen haben und nicht mehr in die Gesellschaft integrierbar sind, alle Arten von Wildtieren, Exoten und Insekten wie Giftspinnen, für die kein adäquater Platz gefunden werden kann.

Die Entscheidung über Leben oder Tod obliegt der Tierschutzombudsstelle Burgenland. Der steht Tierärztin Gabriele Velich vor. Sie jedoch gibt Entwarnung: Bisher habe sie noch keinen Fall entscheiden müssen. Und bevor einem Tier das Weiterleben versagt wird, muss jedes Individuum sorgsam mehreren Prüfungen unterzogen werden. Geht es um Hunde, müsse vorab ein Katalog erstellt werden, damit man sichergeht, dass kein Geschöpf willkürlich getötet wird. Sie allein werde keine Entscheidung treffen, sondern ein Gremium von Fachkräften heranziehen.

Übrigens: Für viele Hundefreunde stellt sich tatsächlich die Frage, ob ein kurzer, schmerzloser Tod nicht besser ist als ein jahrelanges Warten darauf in Einsamkeit in einem kahlen Zwinger.

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