Grasser-Prozess: Was ist
mit dem "Schwiegermuttergeld"?

Den 120. Tag im Grasser-Prozess eröffnete heute ein mitangeklagter Vermögensverwalter, der seit Oktober des Vorjahres nicht mehr vor Gericht erschienen war. Richterin Marion Hohenecker nutzte sogleich dessen Anwesenheit zu einer Befragung zum sogenannten Schwiegermuttergeld, also jenen 500.000 Euro, die der Erstangeklagte Karl-Heinz Grasser von seiner Schwiegermutter bekommen haben will.

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Gericht - Grasser-Prozess: Was ist
mit dem "Schwiegermuttergeld"?

Konkret ging es um zwei Aktenvermerkte, datiert mit Jänner 2009, in denen der mitangeklagte Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki die Übertragung des Geldes von Grasser retour an die Mutter seiner Frau notierte, das Geld solle aber zunächst bei Wicki bleiben. Dabei ist auch von einer vorangegangenen Veranlagung durch Grasser über die Ferint AG die Rede. In der Hauptverhandlung im Wiener Straflandesgericht hatte Grasser mehrmals erwähnt, dass das Geld eine Schenkung seiner Schwiegermutter gewesen sei - aber auch eine Veranlagung.

Hohenecker fragte mehrmals nach, warum das Geld treuhändisch verwaltet wurde, wenn es der Schwiegermutter gehörte. Warum brauche man überhaupt einen Treuhandvertrag mit Grasser? Der Angeklagte meinte, er habe einen "Titel" für die Geldübertragung benötigt. Des Weiteren zeigte sich die Richterin erstaunt, dass auf einen Beleg zu der Transaktion wesentliche Daten fehlen. "Es steht nicht einmal eine Bank darauf, keine Depotnummer, keine Kundennummer, nichts", so die Richterin. Wicki gab an, er habe vor Erstellung des zweiten, handschriftlichen Aktenvermerks mit Grassers Schwiegermutter gesprochen. Die Richterin hakte nach, von einem Gespräch mit Grassers Schwiegermutter sei keine Rede in der Aktennotiz, sondern nur von einem Gespräch mit Grasser.

Fehlende Erinnerungen

Der Angeklagte berief sich bei seiner Befragung auf den weit zurück liegenden Zeitraum und daher teilweise fehlende Erinnerung. Des Weiteren habe man die Aktennotizen und Belege ja nicht mit dem Wissen geführt, dass diese einmal in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen würden, sie seien also eher ungenau gewesen.

Während Wicki nach langer Zeit heute wieder im Großen Schwurgerichtssaal erschienen ist, fehlte dieses Mal der mitangeklagte Lobbyist Peter Hochegger. Es ist aufgrund eines Reha-Aufenthaltes nach einer Operation entschuldigt.

Nach Wicki ist nun ein weiterer Finanzberater als Zeuge am Wort, er hat sich als Bankberater bei der Hypo Investmentbank Liechtenstein um die Geldgeschäfte des mitangeklagten Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger gekümmert. Der Zeuge Christoph W. war in der bisherigen fast zweijährigen Verhandlungsdauer oftmals ein Thema, Richterin Hohenecker hat für seine Befragung drei Tage anberaumt.

Eine Provision, vier Nutznießer?

Zum Verständnis: Laut Anklage wurde die 9,6 Mio. Euro schwere Provision aus der Privatisierung der Bundeswohnungen (u.a. Buwog) zwischen dem damaligen Finanzminister Grasser, Meischberger, Hochegger und dem ebenfalls angeklagten (aber gesundheitlich verhinderten) Makler Ernst Karl Plech geteilt. Die Angeklagten bestreiten das, Meischberger will das Geld nur mit Hochegger geteilt und den Löwenanteil für sich behalten haben. Er habe das Geld auf mehrere Konten in Liechtenstein verteilt - die die Staatsanwaltschaft auch Grasser und Plech zuordnet.

Dass die Provision über die Gesellschaft Omega nach Liechtenstein geschickt und dafür jedes Mal Gebühren bezahlt wurden, erklärt Meischberger damit, dass er Diskretion wahren wollte. Deswegen sei das Geld in Liechtenstein auch kurzfristig bar behoben und gleich wieder in derselben Bank, der Hypo Investmentbank, eingezahlt worden - mit diesem "Schnitt" habe man die Verfolgbarkeit des Geldes unterbunden. Dies sei damals, vor knapp 15 Jahren, üblich gewesen, so der Zeuge heute. Dies hatten zuvor schon andere Banker bestätigt. Alleine für diesen "Schnitt" fiel für die Omega-Gesellschaft eine Provision von fünf Prozent an.

Die Schwiegermutter von Grasser hatte gegenüber den Behörden angegeben, dass ihr die 500.000 Euro nicht gehörten. Die Verteidigung von Grasser führte dies darauf zurück, dass die Befragung für eine ältere, unbescholtene Dame sehr belastend war.