Grasser-Prozess: Warum das
Verfahren so lange dauert

93 Verhandlungstage sind im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bereits vergangen. Während der Hauptbeschuldigte weiterhin auf einen Freispruch hofft, fragen sich viele abseits des Gerichtssaals in erster Linie, wie lange das Verfahren eigentlich noch dauern soll. Wir haben uns mit Univ.Prof. Dr. Robert Kert, Experte für Wirtschaftsstrafrecht, darüber unterhalten, warum kein Ende in Sicht ist und was man sich vom Grasser-Prozess noch erwarten kann.

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Vor Gericht - Grasser-Prozess: Warum das
Verfahren so lange dauert

Karl-Heinz Grasser selbst bezeichnete 90 Tage im Gerichtssaal schon als „Strafe“: Wie kommt es, dass dieser Prozess dermaßen lange dauert?
Univ.-Prof. Dr. Kert: Das gesamte Verfahren, also nicht nur die mehr als 90 Tage im Gerichtssaal, sondern auch das lange Ermittlungsverfahren an sich, ist zunächst für jeden der Betroffenen eine große Belastung und sicherlich auch schon ein Übel.

Ein Grund für die lange Dauer ist sicher, dass es sich um eine sehr komplexe Materie handelt. Im Wesentlichen ist es ein Indizienprozess. Es gibt zwar eine Reihe von Verdachtsmomenten, die „rauchende Pistole“, wenn man so will, hat man aber noch nicht gefunden. So werden verschiedene Mosaiksteinchen gesucht, die zusammenpassen könnten, und das erfordert die Betrachtung des Gesamtgeschehens.

Hinzu kommt, dass in Wirklichkeit mehrere Causen, unter anderem Buwog, Linzer Terminal Tower, Telekom, in einem Prozess zusammengefasst sind. Es gibt eine Reihe von Angeklagten und es ist insgesamt eine sehr komplexe Situation. Diese Komplexität führt dann auch zu dieser Länge, wobei man hinterfragen kann, ob es sinnvoll ist, so viele verschiedene Geschehen zusammenzufassen.

Wäre es also sinnvoller gewesen, das Verfahren aufzuteilen?
Aus meiner Sicht, ja. Ich hätte es im Ermittlungsverfahren schon für sinnvoller erachtet, dass man sicher feststellbare Sachverhalte vorab erledigt. Dann wäre auch nicht so ein Druck auf die Strafverfolgungsbehörden entstanden und man hätte schon Ergebnisse vorzuweisen gehabt.

Was aber sehr wohl für die Verknüpfung spricht, ist die kompliziertere Strafzumessung bei getrennter Abhandlung. Von der Verfahrensführung her ist es schon bemerkenswert, dass man alles in sich verzahnt verhandelt. Das erfordert für alle Beteiligten, insbesondere für die Laienrichter, eine hohe Aufmerksamkeit, um alles nachvollziehen zu können.

Sie erwähnen den Druck auf die Behörden: Kann das mitunter auch ein Grund sein, weshalb man sich mehr Zeit für den Prozess nimmt?
Wenn man ein Verfahren in dieser Größenordnung gegen so prominente Personen führt, dann erfordert die Führung des Strafverfahrens schon eine gewisse Rechtfertigung. Man will dann wohl auch keine Fehler machen. Umgekehrt sehe ich aber die Gefahr, dass man sich durch die Dauer andere Probleme schafft.

»Es entsteht ein Druck durch die Dauer, der rechtstaatlich nicht unbedingt günstig ist«

Stellen wir uns vor, es käme nichts bei dem Prozess heraus, dann wäre das für die gesamte Justiz und die Strafverfolgungsbehörden noch unangenehmer. Es entsteht ein Druck durch die Dauer, der rechtstaatlich nicht unbedingt günstig ist.

Ziehen sich vergleichbare Korruptionsprozesse ähnlich lange hin, also ist diese Dauer „normal“? Oder hat dieser Fall eine Art „Polit-Promi-Faktor“?
Soweit ich es beurteilen kann, gibt es sowohl in Österreich als auch im Ausland Wirtschaftsstrafverfahren, die sehr lange dauern, weil sie eben auch komplex sind. Für Österreich kann man jedenfalls sagen, dass unsere Strafprozessordnung nicht auf solche Verfahren ausgerichtet ist. Das sehe ich nicht nur in diesem Verfahren, sondern auch bei anderen Wirtschaftsstrafverfahren. Die Strafprozessordnung geht von Kriminalität aus, wo jemand einen Taschendiebstahl begeht oder vielleicht einen anderen verprügelt. Sie hat aber eben nicht wirtschaftlich komplexe Sachverhaltskonstellationen im Blick.

Die Länge würde ich also nicht unbedingt mit dem Promi-Faktor selbst begründen. Es ist aber allen Beteiligten bewusst, dass dieser Prozess unter besonderer Beobachtung durch die Öffentlichkeit stattfindet. Gerade das Gericht ist deshalb darauf bedacht, keine Fehler zu machen. Die Dauer ergibt sich wie erwähnt natürlich aber in erster Linie aus der genannten Komplexität des Falles und der österreichischen Strafprozessordnung.

Das heißt, Sie sehen da noch Reformbedarf?
Ich glaube, dass da ein großer Reformbedarf besteht. Diese langen Wirtschaftsstrafverfahren tun niemandem gut und binden sehr viele Ressourcen. Solche Verfahren sollte man anders führen.

Schaut man beispielsweise über die Landesgrenzen, würde man in Deutschland wohl versuchen, so ein Verfahren mit der Zahlung einer Geldbuße zu beenden. Das kann man jetzt positiv oder negativ bewerten, aber es hat definitiv einen stark verfahrensbeschleunigenden Effekt. Am Ende ist es mit Blick auf die Ziele, die das Strafrecht verfolgt, vielleicht auch sinnvoller, wenn man nach wenigen Jahren eine Sanktion verhängt, als wenn man 15 Jahre nach der Straftat noch immer nicht am Verfahrensende angelangt ist.

»Die gesamte Wahrheit herauszufinden ist in solchen Verfahren fast nicht möglich«

Im Prozess wird über Details geredet, an die sich nach 15 Jahren kaum jemand so genau erinnern kann. Kaum jemand weiß heute noch, was genau er vor 15 Jahren in ein E-Mail geschrieben hat. Das wird im Prozess aber erörtert, weil es relevant sein könnte. Aber das ist nach der langen Zeit kaum noch detailliert nachvollziehbar.

Das hat mit der österreichischen Strafprozessordnung zu tun, die den Grundsatz verfolgt, die gesamte Wahrheit zu ermitteln. Das ist in solchen Verfahren aber fast nicht möglich. Und es ist auch nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, alle Machenschaften eines Unternehmens aufzuarbeiten. Man sollte zielgerichtet schauen, ob alle Elemente eines bestimmten Delikts vorliegen.

Gibt es auch schon generell diese Einsicht für einen Reformbedarf?
Die Einsicht gibt es schon, dass unser Strafprozessrecht mit solchen Verfahren an seine Grenzen stößt. Aber es geht dabei auch um gewisse Tabuthemen. In Österreich gibt es eine relativ große Ablehnung gegenüber Absprachen im Verfahren, weil sie im Geruch eines intransparenten Deals stehen.

Man will auch bestimmte seit 150 Jahren verankerte Grundsätze in unserer Strafprozessordnung nicht einfach über Bord werfen. Ich glaube daher, dass die rechtspolitische Umsetzung recht schwierig ist.

»Man sollte nicht vor Ende des Jahres mit einem Urteil rechnen«

Kann man sagen, wie lange sich der Prozess bis zu einem ersten Urteil noch hinziehen könnte?
Seriös lässt sich das für mich schwer einschätzen. Wenn man berücksichtigt, dass viele Zeugen und Sachverständige noch gar nicht einvernommen worden sind, dass noch mit Anträgen der Verteidigung zu rechnen ist, dann glaube ich nicht, dass man vor Ende des Jahres mit einen Urteil rechnen sollte. Im Laufe des Jahres 2020 halte ich für realistischer.

Gab es aus Ihrer Sicht bislang Überraschungen im Prozess?
Wirklich große Überraschungen hat es aus meiner Sicht noch nicht gegeben. Ich glaube, es läuft ungefähr so, wie man es sich nach dem Ermittlungsverfahren und auch aufgrund der Anklage erwarten konnte. Es gibt Hinweise auf verdächtige Handlungen, aber es ist schwierig, konkret etwas nachzuweisen.

Eine kleine Überraschung war vielleicht das Teilgeständnis von Peter Hochegger. Aber selbst hier ist noch nicht leicht einzuschätzen, welches Gewicht es wirklich hat, weil sich daraus auch nicht der große Tatplan ergeben hat, der in der Anklage angenommen worden ist.

Ich denke, dass die Richterin das Verfahren professionell und gut vorbereitet führt. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, den gesamten Sachverhalt bis ins letzte Detail ausforschen zu wollen. Aber dazu zwingt bis zu einem gewissen Grad die Strafprozessordnung. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen nichts unter den Tisch fallen lassen, weil sie per Gesetz verpflichtet sind, alles zu verfolgen.

Lässt sich als Experte schon eine Richtung erkennen, in die der Prozess geht? Lässt sich ein mögliches Resultat schlussfolgern?
Das ist für mich derzeit nicht möglich. Aus meiner Sicht hängt sehr viel davon ab, wie dieses Teilgeständnis von Hochegger bewertet wird. Wohl wird es auch davon abhängen, was die von ihm genannten Personen als Zeugen aussagen werden.

Aus meiner Sicht ist die wesentliche Frage schon die, ob es zu einer Verurteilung wegen Untreue kommt, weil da die Strafdrohung wesentlich höher ist als für Korruptionsdelikte zum damaligen Zeitpunkt.

Von welchen Strafrahmen wäre da maximal die Rede?
Für die Untreue selbst ist ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren vorgesehen, dann käme bei Grasser aber noch hinzu, dass er die Tat als Beamter begangen hätte, wodurch eine Strafe bis zu 15 Jahren drohen könnte. Im Vergleich dazu waren die Korruptionsdelikte zum damaligen Zeitpunkt nur mit maximal bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Bei der Strafzumessung wird aber jedenfalls die überlange Verfahrensdauer zu berücksichtigen sein.

Kann man jetzt schon sagen, welcher der Angeklagten den größten Schaden nehmen dürfte?
Ich glaube, dass das Verfahren für alle Beteiligten schon so große Schäden – persönlicher und finanzieller Natur – gebracht hat, dass es schwierig wäre, eine Person hervorzuheben. Die lange Verfahrensdauer ist für jeden Angeklagten eine riesige Belastung, für manche hat das sogar bedeutet, dass sie nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können.

Grasser hat also stellvertretend für alle Angeklagten gar nicht so unrecht mit seiner Behauptung, dass der Prozess in diesem Fall schon Strafe genug ist?
Es ist natürlich keine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches, aber ein Strafverfahren ist in jedem Fall immer auch schon Teil der Reaktion auf strafbares Verhaltens. Und wenn ein Verfahren so lange dauert und in der Öffentlichkeit präsent ist, ist es verständlich, dass es von den Betroffenen schon als „Strafe“ empfunden wird.

»Objektiv betrachtet ist ein solches Verfahren für alle Beteiligten eine ziemliche Zumutung«

Gehen wir im Gedankenspiel davon aus, dass das Ermittlungsverfahren „nur“ ein bis zwei Jahre gedauert hätte, dann wäre mittlerweile wohl auch schon eine allenfalls verhängte Strafe verbüßt, dann wäre alles vorbei. Aber so stehen die Angeklagten über Jahre im Zentrum der medialen Berichterstattung, und das meist negativ belastet. Ich will niemanden der Angeklagten verteidigen, aber objektiv betrachtet ist ein solches Verfahren für alle Beteiligten eine ziemliche Zumutung.

In wessen Hand stünde jetzt eigentlich eine Beschleunigung so eines Prozesses?
Das Hauptproblem lag meines Erachtens schon im Ermittlungsverfahren. Es fehlte an der Kontinuität bei den Staatsanwaltschaften, da die ermittelnden Staatsanwälte immer wieder gewechselt haben. Das führt zu Verzögerungen und Brüchen im Verfahren.

Einerseits würde es in der Hand der Staatsanwaltschaften liegen, klarere Ermittlungsziele und –wege zu definieren. Ich glaube, dass solche Großverfahren von Anfang an eine klare Verfahrensstrategie erfordern. Es ist auch fraglich, ob man eine Anklage nicht kompakter fassen könnte, um die Hauptverhandlung zielgerichteter führen zu können.

Andererseits liegt es am Gesetzgeber, sich zu überlegen, welche Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung man den Strafverfolgungsbehörden einräumen könnte. Und es bedarf auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden auch ausreichendes und gut geschultes Personal bzw auch entsprechende technische Hilfsmittel, um große Datenmengen aufzuarbeiten.

Vom moralischen Aspekt der Gerechtigkeit abgesehen: Wem kann der Prozess noch nützen und inwieweit ließen sich noch etwaige Fehler oder Straftaten rückgängig machen?
Ich denke, dass der Nutzen eines solchen Verfahrens zu diesem Zeitpunkt schon relativ beschränkt ist. Man sagt im Allgemeinen, dass es ganz wesentlich für das Strafverfahren ist, dass die staatliche Reaktion möglichst unmittelbar nach der Tat erfolgt. Wenn das Jahrzehnte nachher erfolgt, gibt es nicht mehr viel, was unmittelbar „rückgängig gemacht“ werden kann.

Ich hoffe allerdings schon, dass der Rechtsstaat am Ende profitieren kann, indem man zu einem Ergebnis kommt, das nachvollziehbar ist und auch in einem Verfahren zustande gekommen ist, wo rechtsstaatliche Grundsätze ernst genommen und eingehalten wurden.

»Eigentlich kann der Staat also nicht wirklich viel gewinnen«

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würde dem Bund als Geschädigtem wohl Schadensersatz zugesprochen. Ob ein solcher von den Angeklagten bezahlt werden könnte, ist aber sehr fraglich. Eigentlich kann der Staat also nicht wirklich viel gewinnen, außer dass man eben feststellt – und das ist für das Strafrecht schon wichtig -, dass hier ein rechtswidriges Verhalten vorlag, das nicht toleriert wird und auf das auch reagiert wird oder eben, dass ein solches nicht mit Sicherheit bewiesen werden kann.

Glauben Sie, dass dieser Prozess Auswirkungen auf nachfolgende Korruptionsprozesse haben könnte?
Ich glaube schon, dass er dazu führen kann, die Dauer und die Effizienz solcher Verfahren zu überdenken. Nach einer derart langen Verfahrensdauer ist es ja kaum mehr möglich, einen Prozess objektiv zu betrachten und ihn auch so zu führen, dass man das Vorliegen bestimmter Sachverhalte mit Sicherheit nachweisen kann. Es ist eine Tatsache, dass Beweismittel mit der Dauer auch weniger verlässlich werden.

Das zieht in der Folge die Frage nach sich, wie man vorgehen könnte. Die genannten Geldbußen-Entscheidungen in Deutschland als Alternative sind verständlicherweise äußerst umstritten. Es steht aber fest, dass sich das Recht eher bewähren kann, wenn eine Sanktion kurz nach der Tat gesetzt wird. Diese langen Verfahren sind für die Allgemeinheit nicht nachvollziehbar.

Wäre ein Freispruch für Karl-Heinz Grasser realistisch?
Aus meiner Sicht sind alle Szenarien noch realistisch, zumindest in Bezug auf einen Teil der angeklagten Taten. Es ist aber schon fraglich, wie realistisch ein Freispruch nach einem derart langen und aufwändigen Verfahren ist.

»Nach so einem langen Verfahren ist es nicht mehr ganz so einfach freizusprechen«

Rechtlich gesehen, ist natürlich jemand freizusprechen, wenn eine Tat nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden kann. Aber vom Gefühl her, glaube ich, dass es nach einem so langen Verfahren nicht mehr ganz so einfach ist freizusprechen. Letztendlich wird es darauf ankommen, wie die Indizien beurteilt werden, sofern nicht noch etwas ganz Unerwartetes im Verfahren geschieht.

Zur Person: Robert Kert ist ein österreichischer Jurist und Universitätsprofessor. Kert ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Institutsvorstand am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.