Finanztipps für Frauen

"Das oberste Gebot ist, sich selbst mit dem Thema Geld zu beschäftigen"

Geld ist Männersache? Dieses Credo gehört längst der Vergangenheit an. In wenigen Schritten können Frauen ihre finanzielle Situation verbessern

von Gewinn - Finanztipps für Frauen © Bild: shutterstock

Frauen sind häufiger armutsgefährdet und verdienen durchschnittlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Im EU-Schnitt lagen die mittleren Bruttojahreseinkommen der Frauen im Jahr 2016 um 16 Prozent unter jenen der männlichen Kollegen, wie eine aktuelle Erhebung der Statistik Austria anlässlich des Frauentags zeigt. In Österreich betrug die Differenz der Einkommen sogar rund 20 Prozent. Diese Unterschiede haben freilich viele Gründe. Häufig gehen Frauen vor allem wegen ihrer Kinder in die Teilzeitarbeit über, was sich später in der Pension deutlich bemerkbar macht. Und das ist nur ein Faktor. Dabei könnten Frauen einiges tun, um jetzt schon vorzusorgen und fit am Finanzmarkt zu werden, erklärt Sonja Ebhart-Pfeiffer, Vorstandsmitglied des Österreichischen Verbands Financial Planners. "Das oberste Gebot ist, sich selbst mit dem Thema Geld zu beschäftigen und es nicht anderen zu überlassen", sagt die Finanzberaterin. Mit folgenden Tipps können Frauen mit oder ohne Partner ihre Finanzsituation etwas aufpolieren.

Geld sicher anlegen

Gerade in Beziehungen überlassen Frauen die Finanzplanung häufig ihrem Partner. Das gilt in der Folge auch für das Thema Geldanlage. Dabei könnten Frauen hier ruhig selbstbewusster sein, sagt Ebhart-Pfeiffer: "Frauen können viel besser mit Geld umgehen, als sie vielleicht glauben. Sie informieren sich in finanziellen Angelegenheiten besser, während Männer ihr Wissen oft überschätzen und höhere Risiken eingehen, indem sie bei Aktien in Einzeltitel investieren." Die Expertin rät Frauen zu einer umfassenden Finanzberatung und etwas mehr Risikobereitschaft abseits des Sparbuchs. Ebenso sollten diese ihr Portfolio regelmäßig überprüfen und nachjustieren. Auf alle Fälle sollten Frauen das Thema Geldanlage lieber selbst in die Hand nehmen als es länger als nötig hinauszuschieben.

»Frauen können viel besser mit Geld umgehen, als sie vielleicht glauben«

Frauen verdienen, sehr oft bedingt durch berufliche Auszeiten für die Kindererziehung und Teilzeitberufe, weniger als Männer. Es werden zwar bis zu vier Jahre Kindererziehungszeiten pro Kind mit einem durchschnittlichen Einkommen für die Pension angerechnet. Eine Teilzeitbeschäftigung, nachdem man in den Beruf wieder eingestiegen ist, reißt jedoch ein Riesenloch in die Pension. Denn die Pension wird neben der Anzahl an Berufsjahren auch von der Höhe des Einkommens berechnet. Und je weniger man verdient, umso geringer ist die Gutschrift am Pensionskonto, sagt Ebhart-Pfeiffer. Ein Gegensteuern sei mit einer durchgehenden privaten Altersvorsorge möglich. Die Finanzberaterin empfiehlt allen Frauen, bestehende Vorsorgeverträge während der Karenz und auch trotz Teilzeitbeschäftigung beizubehalten. Die Arbeiterkammer rät nur dann zur privaten Altersvorsorge, wenn man sich sicher ist, dass man die Beiträge auch in Zukunft ohne größere Probleme leisten kann. Spekulative Anlageprodukte sollten dabei für die private Altersvorsorge nicht in Betracht gezogen werden.

Pensionssplitting

Es gibt auch die Möglichkeit eines Pensionssplittings während der Zeit der Kindererziehung. Wenn der Mann erwerbstätig ist und der Frau die Betreuung der gemeinsamen Kinder obliegt, kann man ein freiwilliges Pensionssplitting für die ersten vier Lebensjahre des Kindes vereinbaren, erklärt Ebhart-Pfeiffer. Die Frau erhält dann eine Gutschrift von ihrem Partner, die ihre eigene Pension erhöht. Tipp: Das Pensionssplitting muss bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr des Kindes bei der Pensionsversicherung beantragt werden. Neben der langfristigen Finanzplanung kann man aber auch bei alltäglichen Erledigungen besser auf das Geldbörserl achten, indem man eine Einnahmen-und- Ausgaben-Rechnung erstellt, um zu wissen, wohin das Geld fließt. Damit sind Frauen auch im Alltag auf der sicheren Seite.

Dieser Artikel erschien im News-Magazin 10/2018.