5 Fakten, die Mieter im
Altbau jetzt wissen müssen

Wohnen im Altbau wird in Österreich wieder teurer. Ab 1. April steigen die Richtwertmieten in Altbauwohnungen um rund 4 Prozent. Laut Mietervereinigung sind von der Erhöhung über 300.000 Mieter betroffen - die meisten in Wien. Auf was Sie jetzt achten müssen, weiß die "MieterHilfe" Wien.

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Altbau jetzt wissen müssen © Bild: shutterstock

1. Was ist eigentlich die Richtwertanpassung?

Der sogenannte Richtwertmietzins oder Richtwertzins kommt für Altbaumietwohnungen zum Tragen, die vor 9.5.1945 errichtet und ab dem 1. März 1994 angemietet wurden. Die neuen Richtwerte werden durch Kundmachung des Bundesministers für Justiz am 1. April 2019 mietrechtlich wirksam. Für Wien wird dieser von € 5,58 auf € 5,81 /m² ansteigen. Wichtig für bestehende Mietverträge: Eine Erhöhung kann nur aufgrund einer vertraglichen Wertsicherungsvereinbarung (Richtwertmietverträge ab 1.3.1994) frühestens ab 5. Mai 2019 vom Vermieter begehrt werden.

2. Wie teuer kann die Erhöhung werden?

Die Erhöhung führe bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung in einem Altbau in Wien zu Mehrkosten von über 240 Euro im Jahr, sagte Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ), kürzlich.

3. Wie ist der genaue Ablauf des Erhöhungsbegehrens?

Das Erhöhungsbegehren des Vermieters hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden der Veränderung, also frühestens am 2. April 2019 abzusenden. Das Schreiben muss mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin, also spätestens am 21. April 2019, bei den Mietern einlangen. Spartipp: Langt das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Zinstermin (5. Juni 2019) wirksam.

4. In diesem Fall müssen Mieter gar nicht zahlen

Das Datum ist ausschlaggebend. Wird das Schreiben zu früh datiert bzw. abgeschickt, so können sich Mieter einiges sparen. Denn das Erhöhungsbegehren hat in diesem Fall überhaupt keine Rechtswirkungen: Der Mieter ist weder zum angekündigten noch zu einem späteren Termin zur Zahlung der wertsicherungsbedingten Erhöhung verpflichtet. In einem solchen Fall muss der Vermieter ein neuerliches schriftliches Erhöhungsbegehren übermitteln, um den Richtwertmietzins verbindlich anheben zu können.

5. Wo können sich Mieter Hilfe holen?

Die MieterHilfe ist eine kostenlose Serviceeinrichtung der Stadt Wien und berät Wiener und Wienerinnen in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Wohnen. Der ebenfalls kostenlose Mietenrechner steht rund um die Uhr für einen ersten Check der Miete zur Verfügung. Ein Betriebskostenrechner steht Mietern ebenso online für eine Ersteinschätzung zur Verfügung.

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