Muss Helmut Elsner
wieder ins Gefängnis?

Lauft Gerichtsgutachten ist der 83-jährige Helmut Elsner haftfähig. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“.

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Bawag - Muss Helmut Elsner
wieder ins Gefängnis?

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, könnte der bald 83-jährige Helmut Elsner wieder in Haft genommen werden. Seit Ende des Vorjahres liegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien ein Gutachten des Wiener Kardiologen Michael Gottsauner-Wolf vor, der Elsner auf Anordnung des Gerichts untersucht hatte. Laut dem „profil“ vorliegenden Befund vom 30. November 2017 ist Elsner zumindest aus kardiologischer Sicht haftfähig, wenngleich der Sachverständige auch feststellte, dass sich dessen Gesundheitszustand seit dem letzten Gutachten 2012 nicht gebessert habe.

»Die scheinen mein Ableben geradezu sehnsüchtig zu erwarten«

Elsner hat zwischenzeitlich ein Gutachten des Sachverständigen Manfred Deutsch vorgelegt, das Gottsauner-Wolfs Schlussfolgerungen deutlich in Zweifel zieht. „Offenbar bin ich einigen Leuten in der Justiz zu unbequem geworden, die scheinen mein Ableben geradezu sehnsüchtig zu erwarten“, so Elsner gegenüber „profil“. Das Landesgericht will nach eigener Darstellung nun noch weitere „Gutachten aus anderen Fachgebieten“ einholen: „Die Frage der Haftfähigkeit ist noch nicht abschließend geklärt.“ Elsner war im Bawag-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre absaß, ehe er aus gesundheitlichen Gründen 2011 entlassen wurde.

Kein neues Verfahren

Wie „profil“ weiters berichtet, wird der frühere Bawag-Generaldirektor auch kein neues Verfahren bekommen. Sein 2015 eingebrachter Antrag auf Wiederaufnahme war zunächst vom Landesgericht abgelehnt worden, Elsner erhob dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien. Mit Beschluss vom 22. Jänner dieses Jahres hat das OLG Elsners Beschwerde abgewiesen. Das OLG verweist auf die (von Elsner mit neuen Beweismitteln bekämpfte) rechtskräftige Verurteilung und sieht daneben auch keine Veranlassung, den Verbleib des von Wolfgang Flöttl zwischen 1995 und 2000 angeblich verspekulierten Bawag-Vermögens aufzuklären.

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