Kompromiss bei Chefarztpflicht neu
Weniger Bürokratie: Ärzte-kammer setzt sich durch
Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben sich auf Änderungen bei der seit 1. Jänner 2005 gültigen Neuregelung der Chefarztpflicht geeinigt. Die Ärzte brauchen künftig zur Dokumentation der chefarztpflichtigen Medikamente kein eigenes Formular mehr ausfüllen, sie erfolgt in der (bereits vorhandenen) Patientenkartei des Arztes.