Fakten
EuGH: Bereitschaftsdienste mit rascher Anwesenheit sind Arbeitszeit
Zu der Frage, inwiefern Bereitschaftsdienste vergütet werden müssen, äußerte sich der EuGH nicht
Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.