Fakten
Verschleierungsverbot
in Belgien zulässig
Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das in Belgien geltende Verbot der Vollverschleierung für rechtmäßig erklärt. Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.