Westbahn gewinnt gegen ÖBB

VwGH: Entgelt muss in Relation zu den anfallenden Kosten stehen

Der ÖBB-Konkurrent Westbahn hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gegen die Bundesbahnen einen Sieg errungen. Das Schienenbenutzungsentgelt müsse in einer Relation zu den unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallenden Kosten stehen, urteilte das Gericht. Auch sei die Westbahn von den ÖBB unter Umständen diskriminiert worden, geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

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Schienenbenutzungsentgelt - Westbahn gewinnt gegen ÖBB

Die Westbahn hatte sich bei der Bahn-Regulierungsbehörde, der Schienen-Control Kommission, beschwert, dass die ÖBB Infrastruktur das Schienenbenutzungsentgelt zugunsten der ÖBB Personenverkehr AG und zuungunsten der Westbahn geändert hat. Die Behörde wies den Antrag der Westbahn ab, der VwGH gab der mehrheitlich privaten Bahn nun Recht.

Auf EU-Recht verwiesen

Die VwGH-Richter verwiesen auf EU-Recht, wonach die Mitgliedstaaten in den Entgeltregelungen für die Fahrwegnutzung leistungsabhängige Bestandteile aufnehmen müssen, die den Eisenbahnunternehmen als auch dem Betreiber der Infrastruktur Anreize zur Erhöhung der Leistung des Schienennetzes bieten. Der VwGH sieht "möglicherweise" auch den Paragrafen des Eisenbahngesetzes verletzt, mit eine Diskriminierung vermieden werden soll.

Streit um Abschlag für gleisschonende Loks

Zum Hintergrund: Von 2005 bis 2009 hatte der Abschlag für gleisschonende Loks rund das Vierfache des Zuschlages für gleisaggressive Triebfahrzeuge betragen. In der Praxis hätte von dieser Regelung vor allem die Westbahn profitiert, weil ihre Triebfahrzeuge des Typs "KISS" der Kategorie A entsprechen. Der ÖBB Personenverkehr setzt im Fernverkehr hingegen überwiegend "Taurus"-Loks ein, die zur Kategorie C gehören. Seit 2010 - ein Jahr vor dem Start der Westbahn - werden die Zu- und Abschläge von der ÖBB Infrastruktur aber nur noch in gleicher Höhe berechnet.

Noch keine Entscheidung beim "Hauptthema"

Nach dem Sieg bei den Zu- und Abschlägen zum Schienenbenutzungsentgelt geht die Westbahn davon aus, auch beim "Hauptthema", den bis zu zehnprozentigen Entgelterhöhungen seit dem Westbahn-Start durch die ÖBB Infrastruktur, Recht zu bekommen. Das sagte Westbahn-Chef Erich Forster am Donnerstag zur APA. Diese Causa liegt seit zwei Jahren bei der Bahn-Regulierungsbehörde, der Schienen-Control Kommission. Es geht darum, dass das Schienenbenutzungsentgelt vor dem Start des mehrheitlich privaten ÖBB-Konkurrenten Westbahn jährlich um rund 2,5 Prozent gestiegen war, dann aber 2012 um 5 und 2013 um 10 Prozent.

Auch beim aktuellen VwGH-Urteil hat nun der Regulator das letzte Wort. Die Behörde habe schon bei Stationsentgelt und Tempozuschlag die "Aktionen, die gezielt gegen uns waren" abgestellt. Der aktuelle Richterspruch zeige zwar klar die Diskriminierung der Westbahn durch die ÖBB, allerdings gehe es in diesem Punkt nur um rund 100.000 Euro jährlich, erklärte Forster.

ÖBB wollen Bescheid abwarten

Auch die ÖBB weisen daraufhin, dass die Zu- und Abschläge weniger als ein Prozent der gesamten 480 Mio. Euro an Einnahmen aus dem Schienenbenutzungsentgelt ausmachen. Aus ÖBB-Sicht ist das System mit den Zu- und Abschlägen übrigens nicht grundsätzlich infrage gestellt worden. "Wir warten jetzt ab, wie das Verfahren weiter geht", sagte ÖBB-Konzernsprecherin Sonja Horner auf APA-Anfrage. Durch die Erkenntnis des VwGH entstehe jetzt keine Rückzahlungsverpflichtung der ÖBB-Infrastruktur AG.

Neben der Westbahn haben sich auch die Grünen über die VwGH-Entscheidung gefreut. Sie sei ein Warnschuss Richtung ÖBB-Infrastruktur, so der Verkehrssprecher Georg Willi. Er ortet wegen des diskriminierenden Vorgehens der Bundesbahnen einen Interessenskonflikt.

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