Brauche ich ein Testament?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich habe mir eine Wohnung auf Mallorca gekauft, um dort meinen Lebensabend zu verbringen. Noch pendle ich, aber bald möchte ich ganz dort leben. Meinen beiden Söhnen gefällt die Wohnung nicht, aber meine Enkelin kommt mich häufig besuchen. Ich möchte daher, dass sie die Wohnung nach meinem Tod bekommt. Meine beiden Söhne sollen sich den Rest, der ohnehin auch nicht wenig ist, teilen. Muss ich dafür ein Testament machen?
Gerlinde H., Graz-Umgebung

Liebe Frau H.,
Sie schreiben, dass Sie Ihren Lebensabend auf Mallorca verbringen wollen. Zuerst stellt sich daher die Frage, welche Rechtsordnung überhaupt für ein Verlassenschaftsverfahren nach Ihrem Tod anwendbar wäre. Wo jemand verstirbt, spielt dafür keine Rolle. Sehr wohl aber, wo der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Aufgrund der EU-Erbrechtsverordnung ist nämlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts anzuwenden. Schon alleine, um zu verhindern, dass daher spanisches Recht auf Ihre Verlassenschaft zur Anwendung kommt, müssen Sie ein Testament verfassen und darin ausdrücklich eine Rechtswahl zugunsten des österreichischen Rechts treffen.

Aber auch schon vor einer Übersiedlung nach Mallorca würde ohne Testament das (österreichische) gesetzliche Erbrecht nach Ihrem Tod greifen und Ihre Enkelin leer ausgehen. Ihre gesetzlichen Erben sind Ihre beiden Söhne, die ohne eine andere Verfügung jeweils die Hälfte Ihres Nachlasses erben. Um Ihrer Enkelin die Wohnung in Spanien zu hinterlassen, ist es notwendig, ihr die Wohnung auf Mallorca in Form eines Legats zu vermachen. Ihren beiden Kindern haben Sie zumindest den Pflichtteil zu hinterlassen. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts und daher im Fall Ihrer beiden Söhne jeweils ein Viertel.

Beachten Sie bei der Errichtung Ihres Testaments die teilweise strengeren Formvorschriften seit 1.1.2017. Weiterhin können Sie eigenhändig ein Testament ohne Zeugen schreiben und unterschreiben, wobei es sinnvoll ist, dieses auch mit einem Datum zu versehen. Wenn Sie das Testament am PC schreiben wollen, müssen Sie es mit dem Zusatz "mein Testament" unterschreiben. Gleichzeitig müssen drei nicht begünstigte Personen, deren Identität später feststellbar ist, anwesend sein und als Testamentszeugen unterschreiben.

Sinnvoll ist es, ein Testament bei einem Rechtsanwalt oder Notar registrieren zu lassen. Dieser kann dann auch gleich die Einhaltung der Formvorschriften kontrollieren und mit Ihnen gemeinsam überprüfen, ob die Formulierung Ihren letzten Willen richtig wiedergibt.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at