Olschak ging bei der Urteilsbegründung äußerst hart mit Strasser ins Gericht. "Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die dem Ansehen der Republik solchen Schaden zugefügt haben wie Sie in der gegenständlichen Causa", sagte er in Richtung des Angeklagten. Dass Strasser gemeinsam mit weiteren EU-Abgeordneten britischen Undercover-Journalisten auf den Leim gegangen war, die ihm ein jährliches Honorar von 100.000 Euro für die Einflussnahme auf EU-Gesetze boten und die Gespräche mitfilmten, hatte vor zwei Jahren als "Cash for Laws"-Affäre europaweit für Schlagzeilen gesorgt.
Von Journalisten schwer belastet
Die beiden Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert waren am Vormittag noch via Videokonferenz vom Gericht befragt worden. Calvert belastete Strasser dabei schwer und sagte, dieser habe sich im Lauf der Zeit selbst als Lobbyist ausgegeben: "Am Ende hat er angeboten und versucht, uns zu helfen. Die Gegenleistung dafür war Bezahlung." Dass die Bezahlung nur in Aussicht gestellt wurde, im Endeffekt aber kein Geld geflossen ist, war für das Urteil irrelevant. Für die "Bestechlichkeit" (§304 StGB) reicht es nämlich schon aus, wenn sich ein Amtsträger einen Vorteil versprechen lässt oder diesen einfordert.
Der Verteidigungslinie Strassers schenkte das Schöffengericht keinen Glauben. Strasser hatte behauptet, die als Lobbyisten getarnten Journalisten von Anfang an durchschaut, sie aber für Geheimdienstagenten gehalten zu haben. Er habe sich daher nur zum Schein auf die Gespräche eingelassen, um an die Hintermänner heranzukommen. Diese Aussage zählte Olschak "wohl zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Erfahrung untergekommen ist". Nachsatz: "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird."
Euro-Zeichen in den Augen
Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass Strasser die Journalisten tatsächlich als Lobbyisten gesehen hatte und mit ihnen ins Geschäft kommen wollte. Es sei wohl so gewesen, "dass bei diesen Treffen ein bisschen das Euro-Zeichen in Ihren Augen geleuchtet hat", meinte Olschak in Richtung des Angeklagten, der der Urteilsbegründung mit steinerner Mine folgte und im Anschluss kommentarlos abging.
Auch Strassers Anwalt Thomas Kralik wollte auf APA-Anfrage vorerst keine Stellungnahme abgeben. Noch in der Verhandlung hatte Kralik allerdings Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt, womit sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dieser Causa auseinandersetzen wird müssen. Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Keine Fußfessel
Nicht in Frage kommt für Strasser übrigens die elektronische Fußfessel, deren Anwendung Richter Georg Olschak ausschloss - aus generalpräventiven Gründen, wie er meinte. Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Strasser folglich zumindest die Hälfte der Haftstrafe absitzen, bevor er eine vorzeitige bedingte Entlassung oder den elektronisch überwachten Hausarrest in Form einer Fußfessel beantragen kann.
Kommentare
muß natürlich heißen: ich kann dazu nur eins sagen:
Ich dazu nur eins sagen: BRAVO!!
Jetzt werden die anderen wohl etwas nervös werden!
@eintiroler...Also ob Sie nervöser werden, kann ich nicht beurteilen... aber könntens mal zum Karl-Heinz nach Kitz raufschaun...entweder ist aufgrund der Schneelage bei euch in Tirol die Telefonleitung tot, oder ich weiß auch nicht... weil ich erreich dort schon seit einigen Stunden KEINEN...
Und ich möchte noch ergänzend erwähnen, dass ich persönlich 4 Jahre um mindestens 3,5 Jahre zuviel find!
Zum Beispiel Vergewaltiger mit Fussfessel bleibt einem bei gesundem Menschenverstand schon nur mehr Fassungslosigkeit, genauso wie beim Strafausmaß der sich immer mehr häufenden Kindesmisshandlungen und dem Fehlverhalten diverser Jugendämter.
Im aktuellen Fall und Vergleich sind dann Urteile wie jenes nicht wirklich verständlich, da die Relation in keinem Vergleich steht.
Abgesehen davon ist auch in unserer Justiz Kompetenz und Seriosität nur mehr in Spurenelementen vorhanden. Man entscheide sich also zwischen Pest oder Cholera, je nachdem. :-)
Die Anhäufung der vermeintlichen oder bewiesenen Straftaten der Politiker dieses Landes lässt schön langsam den Überblick verlieren.
Wir als Leser beziehen unser Wissen aus den Medien und jene sind auch nur sehr bedingt glaubhaft. Was also als Wahrheit, Recht und gerecht bezeichnet werden kann und darf bleibt meist in den Wind geschrieben. Armes Land!
Irgendwo ist in unserem Rechtssystem der Wurm drinnen! Anscheinend sind Delikte bei dennen es um materielle Dinge geht viel schlimmer, als Verbrechen gegen den Menschen! Straßer bekomme 4 Jahre (paßt eigentlich), dann liest man kurz davor, das jemand der ein Kind sexuell mißbraucht grade mal 3,5 Jahre bekommt oder ein Vergewaltiger sogar nur die Fußfessel. Also irgendwie fehlt mir da die Relation.
Das sehe ich auch so - aber es ist wirklich fast historisch, dass ein Politiker zur Haft verurteilt wird. Und ich glaube diese Strafe soll eventuell auch als abschreckend dienen. Wie auch immer - diese Leute können sich gute Anwälte leisten.Bisher sind doch die meisten korrupten Politiker mit einem blauen Auge davon gekommen. Hoffentlich ändert sich das durch dieses Urteil.
ja, leider.
Diese Diskrepanz zwischen Verbrechen gegen Leib und Leben und Vermögensstraftaten gibt es schon seit Langem, wird regelmäßig als nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel auch von rennomierten Fachleuten gegeißelt.
Aber es bewegt sich so gut wie nichts ...
Fußfessel für einen Sexualtäter, wo die Gefahr besteht, daß der dem Opfer (egal, ob zufällig oder nicht) begegnen kann, ist ebenfalls inakzeptabel.
Seit 2000 gibt es übrigens (2006 ausgenommen) nur schwarze oder blaue Justizminister!
Erst mal Respekt, daß sich der Rechtsstaat wieder zu Wort gemeldet hat. Wenn man bedenkt daß man für Vergewaltigungen mit einer Fußfessel davon kommt, mag dieses Urteil subjektiv vielleicht doch etwas hart erscheinen, Richter können es aber wohl niemals jedem recht machen, weil dann bräuchte man sie ja nicht.
Wenn man jedoch, so weit es für einen Aussenstehenden überhaupt möglich ist, versucht, das Urteil objektiv nachzuvollziehen, ist es dann doch nicht mehr so stark übertrieben.
Wenn man versucht sich die Konsequenzen vorzustellen, daß über das teilweise ohnehin schon geschmacklose Lobbying hinaus, sich die wirtschaftlichen Eliten Gesetze kaufen können, so mag es unter Umständen schon so sein, daß hier "ein Pflock rein gerammt" werden muß, um klar aufzuzeigen, daß diese Entwicklung nicht toleriert werden kann, und jeder der sich darauf einlässt ein hohes persönliches Risiko eingeht. Wobei, wenn ich mir so manche Aufsichts- und Beiräte großer Unternehmen anschaue, ist der Grat der Bestechlichkeit wohl insgesamt ein sehr enger.
Aber das letzte Wort wird wohl noch nicht gesprochen sein, ich schätze mal ganz stark, daß dieses Strafmaß in den übergeordneten Instanzen noch abgeschwächt wird.
Die 4 Jahre gehen schon in Ordnung, der Vergewaltiger gehört lebenslang hinter Gitter, bzw. in ein Arbeitslager das ihm die Knochen krachen und er sich wünscht keine Frau mehr zu sehen!!!
Hat der Rechtsstaat endlich wieder einmal ein Lebenszeichen gegeben? Schade, dass es keine Insel für Verbrecher gibt wie das früher teilweise der Fall war. Weiter so! Na, ob da d vermuteten Unschuldigen schon nervös werden?
WAS!!!...
Also beim Gottfried die 9 Jahre zum Selbstschutz versteh ich ja noch teilweise... aber beim ERNSTL jetzt a gleich 4 !!! Wahnsinn...!!
Mir ist jetzt die Champagner-Flasche aus der Hand gefallen...
Frau RICHTER...das könnens doch nicht machen... wenn der ERNST da länger als 12 Monat einsitzen muss, hält der das nicht durch...
*HERR Richter... mein Gott, ich glaub ich krieg grad ein 2. Schlagl... ERNST!! Das gibt's doch gar nicht...oder?? 4 Jahr!!
@ War-Lord: Warum denn soooooo entsetzt?
Gehn's ihn eben dann einmal besuchen, mit der Champagner-Flasche, vielleicht freut er sich ;-)
Na, mir ist der Champagner vergangen... i hab jetzt mal ein Schnapserl zur Beruhigung braucht... jetzt geht's fürs erste zumindest mal wieder halbwegs...aber bin noch immer ganz weg...
In Österreich ist man ja des LEBENS nimma sicher... VLADIMIR, schick mir an PASS!!
ELENA...roasch, pock die Koffa...oba nur das NÖTIGSTE... wir fohrn!!
Na dann - gute Reise!
Und schönen Gruß an den lieben Gerard :-)
na hoffentlich ist das keine leere versprechung!?!
viel spass beim posten in der PRAWDA ;-)
@handycaps .... zum Glück darf ich jetzt hier nicht schreiben was ich jetzt gern geschrieben hätte... :-)
Aber ich sag nur soviel: ich bevorzuge eher Iskra, Metro oder Nowaja Gaseta ;-)
Da bin ich aber echt überrascht. Aber eigentlich war das eh klar. War ja auch ein Kapitalverbrechen und keine Vergewaltigung oder Kinderschändung. Da wäre er sicher mit einer Fußfessel nach Hause geschickt worden. Wundern tut mich dabei aber schon, dass es so ein Urteil gibt, obwohl er noch nichts gemacht hatte oder auch nur etwas bekommen hatte.