Steuerspartipps zum Jahresende

Wie kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung möglichst viel herausholen? Ein Ratgeber für Arbeitnehmer.

von Steuertipp - Steuerspartipps zum Jahresende © Bild: Christoph Meissner

Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2014 kann bis zum 31.12.2019 gestellt werden, die Frist läuft mit Jahresende ab. TPA Tipp: Auch wenn noch einige Belege fehlen, stellen Sie den Antrag, fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Jahressechstel

Wenn Sachbezüge vorliegen oder bestimmte Entgelte (z. B. Überstundenzuschläge) nur zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt werden, wird das Jahressechstel mit dem 13. und 14. Gehalt bzw. Lohn nicht zur Gänze ausgeschöpft. Tipp: Für eine Prämie in Höhe des noch nicht ausgenützten Jahressechstels würde in solchen Fällen die begünstigte Besteuerung für Sonderzahlungen zur Anwendung gelangen. Sonderzahlungen sind bis zu einem Betrag von höchstens 25.000 Euro (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen) mit 6 % steuerbegünstigt, darüber hinaus fällt die sogenannte Solidarabgabe an.

Weihnachtsgeschenke, Betriebsveranstaltungen

Geschenke an Mitarbeiter anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind bis zu einem Freibetrag von 186 Euro jährlich lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Tipp: Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Betriebsausflug) gibt es pro Mitarbeiter und Jahr zusätzlich einen Steuerfreibetrag von 365 Euro.

Zuschuss für Kinderbetreuung

Zuschüsse des Arbeitgebers können unter bestimmten Voraussetzungen bis 1.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr steuer-und beitragsfrei geleistet werden. Tipp: Die Steuerbegünstigung gilt nur dann, wenn der Zuschuss allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern geleistet wird.

Pendlerpauschale/Pendlereuro

Bei einem Dienstnehmer (auch Teilzeitkräfte) werden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro üblicherweise laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Tipp: Ist dies nicht der Fall oder ist der Dienstnehmer der Ansicht, dass das Ergebnis des Pendlerrechners nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, so kann er die Pendlerpauschale inkl. Pendlereuro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragen und neu berechnen.

Privatnutzung des Firmenfahrzeugs

Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, das Firmen-Kfz auch für Privatfahrten zu nutzen, so ist dafür ein Sachbezug von 2 %der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (höchstens 960 Euro pro Monat) anzusetzen. Liegt der CO2-Emissionswert des Kfz bei höchstens 124 g/km (Grenzwert bei Anschaffung im Jahr 2018,121 g/km bei Anschaffung im Jahr 2019), so beträgt der Sachbezug weiterhin 1,5 %der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (höchstens 720 Euro pro Monat). Tipp: Der Sachbezug für E-Autos (ohne CO2-Ausstoß) liegt bei "null", der geldwerte Vorteil muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Überdies ist das Gratis-Stromtanken in der Firma nicht steuerpflichtig.

Monika Seywald ist Steuerberaterin und Partnerin der TPA Steuerberatung www.tpa-group.at