Neue Besteuerungsregeln
für die digitale Wirtschaft

Die neuen Besteuerungsprinzipien werden auch ganz traditionelle Geschäftsmodelle betreffen. Worauf international tätige Unternehmen vorbereitet sein sollen.

von Steuertipp - Neue Besteuerungsregeln
für die digitale Wirtschaft © Bild: Christoph Meissner

Die OECD hat am 9. Oktober nach einigen Vorarbeiten im Jahr 2019 einen Vorschlag für völlig neue Besteuerungsprinzipien der digitalen Wirtschaft veröffentlicht. Änderungen hieraus werden sich aber auch für traditionelle Geschäftsmodelle ergeben.

Worum geht es, was ist geplant?

Die Digitalisierung hat globale Wertschöpfungsketten verändert und stark "mobilisiert", was unter anderem mit den folgenden Features der digitalisierten Wirtschaft zu tun hat:

  • "Scale without Mass": Digitalisierte Geschäftsmodelle können weltweit agieren, ohne dass lokal viel an Ressourcen (Personal, Struktur) erforderlich ist.
  • Hohe Intensität an immateriellen Vermögenswerten: Software und Algorithmen stellen regelmäßig zentrale Elemente vieler digitaler Unternehmen dar.
  • Daten sowie Userinteraktion einschließlich Netzwerkeffekte: Daten sind der "Treibstoff" vieler digitaler Unternehmen, und diese werden regelmäßig von Usern bereitgestellt.

Aktuelle Besteuerungsprinzipien erfassen diese digitalen Wertschöpfungsketten nicht mehr adäquat.

Ganz vereinfacht gesagt, besteht der Vorschlag der OECD darin, den Absatzmärkten -also den Staaten, in denen Unternehmen Kunden oder User aufweisen und ihre Produkte oder Leistungen verkaufen -neue beziehungsweise höhere Besteuerungsrechte zu geben.

Neu ist, dass Besteuerungsrechte auch dann entstehen sollen, wenn ein Unternehmen gar keine Struktur in dem Land aufweist, sondern nur Umsätze über einem noch zu definierenden Schwellenwert erzielt. Dafür soll ein neuer Begriff -"Economic Nexus" - eingeführt werden.

Die Gewinnzuordnung zu diesem Economic Nexus beziehungsweise auch zu lokalen Marketing- und Vertriebsfunktionen soll in der Folge ebenfalls komplett neu aufgesetzt werden. Geplant ist eine "formelhafte" Gewinnzuteilung, bei der lokale Marketing-oder Werbeaktivitäten mit bestimmten fixierten Prozentsätzen (je nach Industrie und Land) des Umsatzes vor Ort vergütet werden sollen. Außerdem soll ein gewisser Prozentsatz des Konzerngewinns, der über einen bloßen Routinegewinn hinausgeht, dem Economic Nexus zugeordnet werden. Bis jetzt waren diese Gewinnanteile grundsätzlich im Staat des Stammhauses zu versteuern.

Wen betrifft die Änderung?

Auswirkungen wird es nicht nur für Digital-Tech-Firmen, sondern für alle Konzerne mit "Consumer-facing Businesses" geben. Derzeit ist das neue Konzept lediglich ein Vorschlag seitens der OECD -bis Ende 2020 soll abgestimmt werden, ob dieser auf einer breiten Basis umgesetzt werden kann. Ein Monitoring der Entwicklungen hin zu einem OECD-Konsens ist jedenfalls empfehlenswert, um frühzeitig notwendige Änderungen antizipieren zu können.

Iris Burgstaller ist Steuerberaterin und Partnerin der TPA Steuerberatung www.tpa-group.at