Betriebliche Altersvorsorge
im völlig unauffälligen Eck

Arbeitnehmer ziehen ein höheres Gehalt zumeist einer betrieblichen Altersvorsorge vor. Der umgekehrte Weg wäre klüger, da unser Pensionssystem schwächeln wird.

von Steuertipp - Betriebliche Altersvorsorge
im völlig unauffälligen Eck © Bild: Christoph Meissner

Die betriebliche Vorsorge fristet in Österreich im Vergleich zur gesetzlichen Vorsorge, aber auch im Vergleich zur betrieblichen Vorsorge von anderen europäischen Ländern ein Schattendasein. Sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer wird diese Form der Entlohnung nach wie vor zu wenig genutzt. Den Arbeitnehmern wird lieber ein höherer laufender Bezug gewährt, Einzahlungen in ein betriebliches Pensionssystem, die zu höheren Pensionen führen, erfolgen nach wie vor eher selten.

Dies ist aus Expertensicht zwar eine suboptimale Vorgehensweise, aber aus Sicht der Arbeitgeber und der Berechtigten paradoxerweise durchaus nachvollziehbar, da es keine direkten Zuschüsse gibt, sondern die betriebliche Altersvorsorge durch den Staat nur indirekt gefördert wird.

Vergleicht man die betriebliche Altersvorsorge mit einem laufenden Bezug, ergeben sich folgende Unterschiede.

Vorteile der betrieblichen Vorsorge

  • Für den ausbezahlten laufenden Bezug muss der Arbeitgeber Lohnnebenkosten zahlen. Die Zahlungen für die betriebliche Vorsorge sind hingegen lohnnebenkostenfrei, ein Vorteil, den der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern weitergeben kann oder zumindest mit ihnen teilen kann.
  • Für den ausbezahlten laufenden Bezug muss der Arbeitgeber sofort Lohnsteuer einbehalten. Werden hingegen Beträge für die betriebliche Vorsorge bezahlt, ist erst zum Zeitpunkt der Auszahlung als Pension Lohnsteuer zu bezahlen. Da in der Pensionsphase im Regelfall das Einkommen insgesamt geringer ist, erhält der Arbeitnehmer aufgrund der geringeren Progressionsstufe netto mehr.
  • Die für die betriebliche Vorsorge angesparten Beträge können steuerfrei veranlagt werden.

Aus Sicht der Arbeitnehmer sind diese Vorteile allerdings nicht wirklich greifbar, weil diese insbesondere erst in Zukunft Auswirkungen haben und viele Arbeitnehmer lieber "den Spatz in Hand" (in Form eines sofortigen höheren Bezugs) haben als "die Taube am Dach" in der fernen Pensionsphase.

Unsichere gesetzliche Pension

Dennoch ist diese Vorgangsweise kurzsichtig, ist doch aus heutiger Sicht klar, dass die gesetzliche Pension ihre Leistungen reduzieren wird müssen. Denn einerseits führt die steigende Lebenserwartung zu erhöhtem Pensionsaufwand, andererseits werden in Österreich die geburtenstarken Jahrgänge bald in Pension gehen, sodass die Schräglage des gesetzlichen Pensionssystems vorprogrammiert ist. Nutzen Sie daher die Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge und fordern Sie diese auch beim jeweiligen Arbeitgeber ein, denn diese Variante der Entlohnung ist auch aus seiner Sicht ein Vorteil und macht ihn als Arbeitgeber auch attraktiver.

Roland Reisch ist Steuerberater und Partner der TPA Steuerberatung