Mildes Urteil
für Künstler-Ehefrau

Vier Jahre Schwarzverkauf gilt nicht als „gewerbsmäßige“ Hinterziehung

Mit einem milden Urteil endete am Freitag am Landesgericht Korneuburg nach nur 30 Minuten der Prozess gegen Rita Nitsch, die Ehefrau des weltbekannten Künstlers Hermann Nitsch. Wegen Abgabenhinterziehung im Ausmaß von rund 965.000 Euro wurde sie zu einer Geldstrafe von 290.000 Euro verurteilt. Die Steuerschulden hat sie bereits beglichen.

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Steueraffäre Nitsch - Mildes Urteil
für Künstler-Ehefrau

Nach einem sehr kurzen, bestärkenden Blick Ihres Anwalts nahm Rita Nitsch das Urteil sofort im Gerichtssaal an. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist somit noch nicht Rechtskräftig. Die Ankläger haben drei Tage Zeit, sich dazu zu äußern.

Zu Beginn des Verfahrens stand durchaus auch eine mögliche Haftstrafe im Raum. Allerdings modifizierte der Staatsanwalt während der Verhandlung die Anklageschrift, sodass der ursprünglich erhobene Vorwurf der „Gewerbsmäßigkeit“ der Hinterziehung wegfiel. Damit verringerte sich auch das mögliche Strafmaß.

„Selbst nicht bereichert“

Dass es sich um keine gewerbsmäßige Hinterziehung gehandelt habe, obwohl von 2006 bis 2009 schwarz Bilder in Millionenhöhe verkauft wurden, begründet ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg damit, dass Rita Nitsch und ihr Mann keine eheliche Gütergemeinschaft vereinbart hatten. „Gewerbsmäßig“ handle ein Täter nur dann, wenn er sich selbst bereichern wolle. Rita Nitsch habe aber Dinge gemacht, die nur ihrem Mann zugute gekommen seien. Das Eherecht gehe automatisch von einer Gütertrennung aus, wenn nichts Anderes vereinbart sei. Dass sie gemeinsam im Schloss in Prinzendorf leben, ändert daran nichts.

Formell aufs Tapet gekommen ist dieser Aspekt – nach vier Jahren Ermittlungen – offenbar erst in der Hauptverhandlung, und zwar ohne dass der Anwalt von Rita Nitsch das Thema angesprochen hätte. Nach entsprechenden Fragen der Richterin an die Angeklagte änderte der Staatsanwalt von sich aus den Anklagevorwurf.

Künstler nicht angeklagt

Hermann Nitsch, der somit – rechtlich gesehen – offenbar der Profiteur der Hinterziehung gewesen ist, war nicht einmal angeklagt. Seine Frau hatte im Ermittlungsverfahren sämtliche Schuld auf sich genommen, ein umfassendes Geständnis abgelegt und gesagt, ihr Mann habe nichts davon gewusst. Dabei blieb sie auch in der Verhandlung. Das frühe Geständnis im Ermittlungsverfahren wertete die Richterin – neben der Wiedergutmachung des Schadens – als wichtigen Milderungsgrund. Sie glaube nicht, dass eine Freiheitsstrafe notwendig sei, um der Allgemeinheit zu zeigen, dass es so nicht geht, meinte die Vorsitzende.

Tatsächlich dürfte Rita Nitsch wenig andere Möglichkeiten gehabt haben, als früh ein Geständnis abzulegen, wurde sie doch durch Videoaufnahmen schwer belastet. News berichtete 2014 ausführlich darüber.

Belastende Videos

In einer der Aufnahmen bekräftigte Rita Nitsch - wohl ohne es zu wissen - die Glaubwürdigkeit einer Ex-Mitarbeiterin und wichtigen Belastungszeugin in der Causa, der zufolge die Frau des Künstlers an Wochenenden Bilder ohne Rechnung "ab Hof" verkauft haben. Frau Nitsch laut Video: „Die hat vier Jahre bei uns gearbeitet. Die hat auch mitgekriegt, dass ich etwas verkauft habe – und nicht übers Konto." Laut Rita Nitschs Aussagen in dem Video, hätten sie und ihr Mann Angst gehabt, die Mitarbeiterin könnte sie bei der Finanz anzeigen: "Und dann (...) habe ich gesagt: Bitte, Nitsch, ruf du sie an. Weil nicht ich gehe ins Gefängnis -Du. Das ist dein Betrieb. Du gehst ins Gefängnis. Sag ihr das."

So wie es aussieht, geht nun niemand ins Gefängnis.