Alles legal bei Durchsuchung

Oberlandesgericht Wien und Sachverständiger Sailer haben nicht auszusetzen

Bei der Hausdurchsuchung beim Handelskonzern Spar sei alles legal abgelaufen, sagt das zuständige Oberlandesgericht Wien. Man habe den Auftrag gegeben, Daten sicherzustellen. Über die Methoden gebe es im Gesetz keine Vorgaben. Der Sachverständige Uwe Sailer sagt sogar, es sei zwingend notwendig, die von Spar kritisierte Software einzusetzen.

von Spar-Zentrale © Bild: APA/Barbara Gindl

Die Volksanwaltschaft kündigte an, die Vorwürfe von Amts wegen zu prüfen. Dabei solle festgestellt werden, ob alles rechtens war, so Volksanwalt Peter Fichtenbauer in einer Aussendung.

"Wir werden uns sowohl an das Innenministerium als auch an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Damit soll geklärt werden, ob ein derartiger Auftrag erteilt wurde, und ob der Einsatz der zweifelhaften Software rechtens war", sagte Fichtenbauer. Die Wettbewerbshüter hätten bisher keine Auskunft über den Vorfall geben wollen. Und die Polizei beschränke sich auf die Auskunft, ein "Standard-Tool" eingesetzt zu haben. Zudem solle geklärt werden, ob Schäden am IT-System bei Spar entstanden seien. Grundsätzlich müsse vermieden werden, "dass es zu Handlungsexzessen kommt, die mit der Österreichischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind", so der Volksanwalt.

"Keine Spionage-Software"

Bei dem Software-Programm "osTriage", welches bei der Hausdurchsuchung eingesetzt worden ist, handle es sich um keine "Spionage-Software", bestätigte heute, Freitag, Datenforensiker Uwe Sailer im Gespräch mit der APA seine Angaben gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal. Aus seiner Sicht sei die von der BWB verwendete Software unbedenklich, sagte der gerichtlich beeidete Software-Sachverständige aus Linz.

"osTriage ist nicht geeignet als Spionageprogramm. Es ist kein Trojaner und kein Virus, sondern ein sehr ausgefeiltes und sehr mächtiges Suchprogramm", sagte Sailer zur APA. Er sei in die Hausdurchsuchung nicht involviert gewesen, seinen Informationen zufolge ziehe er aber folgenden Schluss: "Die Hausdurchsuchung ist vollkommen korrekt abgelaufen", erklärte der Experte.

Das FBI habe das Suchprogramm offensichtlich entwickelt, die Software finde in Behördenkreisen offenbar Verwendung, sagte Sailer. Die Software diene der zielorientierten Verwendung und sei für Behörden auch kostengünstiger zu erwerben als in der Öffentlichkeit, wo dafür 30.000 Euro bis 100.000 Euro verlangt werde. osTriage verfüge über keine Schreibrechte. Die Software werde nicht installiert, man könne damit nur Lesen, erläuterte der Sachverständige.

Dieses Programm könne etwa Festplatten, Profile, und User-Accounts und die zuletzt gesuchten Seiten vom Browser finden und die History auslesen. Wesentliche Komponenten für ein Spionageprogramm fehlten jedoch, erklärte der Datenforensiker. "Die Haupterkennung eines Spionageprogramms ist, dass ich es 'remote' bedienen kann." Das sei aber bei osTriage nicht der Fall.

Dass beim Ablesen der Daten aus einem Computer Schäden verursacht werden, könne zwar nicht ausgeschlossen werden, sagte Sailer. Bei der verwendeten Software sei aber ein erheblicher Prozentsatz gegeben, dass keine Schädigungen eintreten können. Bei derartigen Operationen könne man eine Schädigung allerdings nie ausschließen.

Spar will Schadenersatzklage einbringen

Auslöser der jüngsten Auseinandersetzung waren Hausdurchsuchungen am 19. August in Kärnten und Salzburg wegen angeblicher Preisabsprachen des Unternehmens mit seinen Lieferanten. Gestern erhob dann Spar-Vorstand Gerhard Drexel den Vorwurf, dabei sei eine illegale Spionage-Software des FBI eingesetzt worden. Alleine der Austausch von IT-Komponenten bei 25.000 Endgeräten koste eine Million Euro. Der Konzern kündigte eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission, eine Schadenersatzklage gegen die Republik und eine Klage auf Herausgabe des Datensticks an. Strafrechtliche Schritte behalte man sich vor.


"Herr Drexel schaut offenbar zu viel Science-Fiction", kommentierte ein Sprecher der Wettbewerbshüter. "Es hat sich um einen ganz normalen USB-Stick mit Standard-Software gehandelt, den das Bundeskriminalamt bei Hausdurchsuchungen schon Hunderte Male verwendet hat."

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