Wann dürfen wir mähen?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich habe mich schon so darauf gefreut, dass dieser lange Winter zu Ende geht und ich mich wieder meiner geliebten Gartenarbeit widmen kann. Das etwas mühsame Rasenmähen übernimmt seit Jahren mein Mann am Wochenende. Letzten Sonntag stand plötzlich die Polizei bei uns im Garten und meinte, dass das Rasenmähen an diesem Tag verboten ist. Ein Nachbar hätte sich über den Lärm beschwert. Meinem Mann wurde sogar eine Strafe angedroht. Muss ich den Rasen jetzt selbst unter der Woche mähen? Karin P., Tirol

Liebe Frau P.,

jede Gemeinde in ganz Österreich kann durch Verordnung nach den örtlichen Gegebenheiten zur Abwehr ungebührlichen Lärms zeitliche und örtliche Beschränkungen für die Verwendung von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten festlegen.

Welche Ruhezeiten in einer Gemeinde gelten, wird durch die jeweilige ortspolizeiliche Gemeindevorschrift festgelegt und ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Manchmal spielt auch die Frage, ob es sich um eine Tourismusgemeinde handelt, bei den festgelegten Ruhezeiten eine Rolle. Zumeist gelten Ruhezeiten in der Nacht von 22 Uhr bis sechs Uhr (oder bis acht Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag. In manchen Gemeinden ist der Betrieb von lauten Gartengeräten noch zusätzlich eingeschränkt, beispielsweise auch in der Mittagszeit von zwölf Uhr bis 14 Uhr.

Es mag zwar sein, dass "ortsüblicher“ Lärm von den Nachbarn grundsätzlich geduldet werden muss, nur weil Ihr Mann aber seit Jahren den Rasen auch am Sonntag gemäht hat und sich niemand beschwerte, wird das Rasenmähen am Sonntag nicht zu einem "ortsüblichen“ Lärm, der nun von allen Nachbarn auch in Zukunft geduldet werden muss.

Sollte die Polizei nochmals am Sonntag einschreiten müssen, kann sie gemäß § 3 Tiroler Landes-Polizeigesetz den Rasenmäher außer Betrieb setzen und ihn sogar abnehmen oder sicherstellen, um den ungebührlichen, störenden Lärm zu beenden. Weiters müssten Sie in diesem Fall mit einer Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) rechnen. Gemäß § 4 des Tiroler Landes-Polizeigesetzes könnte eine Geldstrafe bis zu 1.450 Euro verhängt werden.

Wann das Rasenmähen in Ihrem Ort erlaubt ist, können Sie durch eine Nachfrage beim Gemeindeamt klären. In den meisten Gemeinden wird das Rasenmähen am Samstag zulässig sein, wodurch es weiterhin möglich wäre, dass Ihr Mann das anstrengende Rasenmähen am Wochenende erledigt. Wenn Ihr Mann außerhalb der in Ihrer Gemeinde geltenden Ruhezeiten den Rasen mäht, steht der ungestörten restlichen Gartenarbeit und dem nachbarlichen Frieden sicher auch heuer nichts im Wege.

Haben Sie eine Frage?
Schreiben Sie mir bitte:
siehabenrecht@news.at