Laudamotion
streitet erneut mit Mitarbeitern

Die Ryanair-Tochter Laudamotion streitet einmal mehr mit ihren eigenen Mitarbeitern. Sie droht dem Bordpersonal mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen, sollte es an einer für Dienstagnachmittag geplanten Betriebsversammlung in Wien-Schwechat teilnehmen, berichtete das Onlineportal "Aviation Net". Die Gewerkschaft vida schäumt: Das Management übe auf übelste Weise Druck auf die Mitarbeiter aus.

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Arbeitskonflikt - Laudamotion
streitet erneut mit Mitarbeitern

Das Unternehmen sieht in der Betriebsversammlung ein "ungesetzliches Meeting mit einem nichtexistierenden Betriebsrat", zitierte "Aviation Net" aus einem Rundschreiben des Personalchefs. Die Einladung sei durch eine "ehemalige Angestellte" erfolgt. Die Laudamotion-Sprecherin bestätigte das Schreiben.

Die Airline erkennt den im Herbst 2019 gewählten Betriebsrat nicht an. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hatte, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an.

Die Gerichtsverfahren dazu laufen am Landesgericht Korneuburg. Per einstweiliger Verfügung entschied das Gericht im Jänner, dass Laudamotion der Belegschaftsvertreterin den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf.

Keine Lust auf österreichisches Arbeitsrecht?

Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.

Ryanair glaube offensichtlich in einer Bananenrepublik, in der man sich alles erlauben kann, tätig zu sein, kritisierte vida-Gewerkschafter Daniel Liebhart. "Wir haben bei Laudamotion einen rechtskonform gewählten Betriebsrat. Dieser hat entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz das Recht, Betriebsversammlungen zur Information des Personals abzuhalten. Und die Mitarbeiter haben selbstverständlich das Recht, an diesen Versammlungen teilzunehmen."