Die Frankfurter Tabelle

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Vor Kurzem habe ich Ihre Kolum ne zu einem Reisemangel gelesen. In dieser erwähnen Sie zur Frage der Höhe des Anspruchs eine "Frankfurter Tabelle". Da wir auch einen "Katastrophen- Urlaub" hatten, interessiere ich mich für diese "Frankfurter Tabelle". Was ist das, und wie funktioniert die Berechnung?
Heinz W., Graz

Lieber Herr W.,
leider nehmen in der Hauptreisezeit die Beschwerden von Pauschalreisenden regelmäßig zu. Die "Frankfurter Tabelle" gibt einen Anhaltspunkt für die Höhe Ihres Preisminderungsanspruchs bei einer verpatzten Pauschalreise.

Die "Frankfurter Tabelle" ist eine in vier Gruppen von Reisemängeln eingeteilte Tabelle, die vom Frankfurter Landgericht herausgegeben wird und eben zur Berechnung von Reisepreisminderungen verwendet werden kann. Die erste Gruppe befasst sich mit Mängeln an der Unterkunft wie beispielsweise Entfernung vom Strand, Ausstattung der Zimmer, ungenügende Reinigung oder Beeinträchtigungen durch Lärm. Die zweite Gruppe umfasst Mängel in der Verpflegung sowohl bei der Qualität der Speisen als auch beim Service. Die dritte Gruppe listet verschiedene Mängel beim Transport wie verspätete Flüge auf. In die vierte Gruppe fallen alle sonstigen Mängel wie fehlende versprochene Ausstattung, beispielsweise fehlendes Schwimmbad, fehlende Vergnügungseinrichtungen oder fehlende Reiseleitung.

In der Tabelle wird zumeist ein Rahmen von Prozentsätzen angegeben, der einem als Preisminderung für einen bestimmten Reisemangel zusteht. Grundsätzlich gilt, dass geringfügige Beeinträchtigungen außer Betracht bleiben. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich bei Rahmensätzen nach der Intensität der Beeinträchtigung. Diese ist in der Regel unabhängig von besonderen Empfindlichkeiten des einzelnen Reisenden. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis inklusive der Transportkosten berechnet. Wenn Beeinträchtigungen nicht die ganze Reisezeit über bestanden, werden die Prozentsätze nur auf den entsprechenden Anteil angewandt. Wenn mehrere Mängel zusammenkommen, werden die Prozentsätze addiert, wobei die einzelnen Gruppen nur bis zu bestimmten Höchstsätzen berücksichtigt werden. Ist die Reise in ihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen erheblich beeinträchtigt, können die Minderungssätze sogar bis zum vollen Reisepreis gehen.

Die Tabelle ist allerdings nicht verbindlich und wird von den Gerichten daher lediglich als Richtschnur herangezogen. Der Oberste Gerichtshof hat die Frankfurter Tabelle aber schon als "brauchbare Orientierungshilfe" auch für den österreichischen Rechtsbereich bezeichnet.

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