Rechtsstreit in Deutschland und Österreich: Quadriga geht in die Offensive!

"Ansichten der Aufsichtsbehörden nicht nachvollziehbar" Abwanderung aus Österreich? "Es gibt Alternativen"

In die Offensive geht der Hedgefonds-Anbieter Quadriga/Superfund im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen mit deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden, deren Rechtsansichten laut Quadriga/Superfund-Anwalt und -Aufsichtsrat Klaus Kindel ohnedies "nicht nachvollziehbar" sind. In Deutschland will die Hedgefonds-Gruppe, die den Produktvertrieb nach Einwänden der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienst-Aufsicht (BAFin) einstellen musste, ab Herbst mit geänderter Konstruktionen wieder an den Start gehen. Für Österreich forderte Superfund-Vorstand Alexander Bäck am Freitag vor Journalisten ein alternatives Investmentgesetz, um den regulierungsfreien Raum für Genussscheinmodelle zu beseitigen.

Für den Fall, dass es zu keiner befriedigenden Änderung der Gesetzeslage kommen sollte, überlegt Quadriga/Superfund ein Abwandern aus Österreich. "Es gibt Alternativen (zu Österreich, Anm.), die von uns aber nicht präferiert werden", sagte Kindel. Bäck bemängelt, dass die Ausgabe von Genussscheinen in Österreich zur Zeit nicht reguliert und die Verwaltung des Genussrechtskapitals nicht geregelt seien. "Wir wollen in Österreich aktiv bleiben. Darum suchen wir auch das Gespräch mit den österreichischen Behörden", fügte Bäck hinzu.

Aktueller Anlass für den juristischen Disput mit der Aufsichtsbehörde ist eine Verwaltungsstrafe über 5.000 Euro, die von der FMA gegen zwei "damalige Vorstände der Quadriga AG" wegen unerlaubten Bankbetriebs verhängt wurde. Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung war das Frühjahr 2003, beide Betroffenen sind laut Quadriga aus dem Vorstand ausgeschieden, aber noch im Unternehmen tätig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und in zweiter Instanz vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Wien anhängig. "Abgesehen von "eklatanten Verfahrensmängeln" hält Kindel die Entscheidung für "rechtlich völlig verfehlt und unhaltbar": "Ich gehe davon aus, dass der UVS ... die absolute Fehlentscheidung der FMA aufheben wird."

Auch für Deutschland kann Kindel die BAFin-Rechtsauffassung nicht teilen, wonach es sich bei den Superfund-Genussscheinen um ein genehmigungspflichtiges Modell handelt. Mit der Argumentation, dass es sich um "verbotene Geschäfte" gehandelt habe, da die "erforderliche Genehmigung dafür gefehlt hat", hatte die BAFin den Hedgefonds-Anbieter zu Wochenanfang zur Einstellung des Vertriebs der Superfund-Produkte in Deutschland bewogen. Der Vorwurf sei "unfassbar und nicht nachvollziehbar", so Kindel. Allerdings wäre der Vertrieb mit Ende der einjährigen Übergangsfrist des Investmentmodernisierungsgesetzes Anfang 2005 ohnedies unzulässig geworden, räumt Kindel ein.

Quadriga/Superfund verweist darauf, zu keinem Zeitpunkt gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Im Besonderen seien keine bewilligungspflichtigen Geschäfte getätigt worden, eine Bankkonzession sei daher auch nicht erforderlich. Zudem unterstreicht die Hedgefonds-Gruppe, dass sich für bestehende Kunden durch die Auseinandersetzungen mit BAFin und FMA nichts ändere.

(apa/red)