Nach Urteil für Wolfgang Auer-Welsbach: Rätselraten um AvW-Millionen geht weiter

Quote für Geschädigte dürfte nicht erhöht werden Insolvenzverfahren könnte noch bis zu 3 Jahre dauern

Der Prozess gegen den AvW-Gründer Wolfgang Auer-Welsbach ist zwar zu Ende, die Causa ist aber dennoch noch nicht abgeschlossen. Die Justiz führt an die 20 weitere Personen als Beschuldigte, hier werden Folgeprozesse erwartet. Zudem geht das Rätselraten um die verschwundenen Millionen weiter.

Nach Urteil für Wolfgang Auer-Welsbach: Rätselraten um AvW-Millionen geht weiter

Der 55-jährige Auer-Welsbach wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Dieses scheint ihn auch vor der Höchststrafe von zehn Jahren bewahrt zu haben. Wohin die AvW-Millionen verschwunden sind, das bleibt jedoch nach wie vor die große Unbekannte. Das Ende des Verfahrens bedeutet vermutlich auch, dass die Suche nach dem Geld wohl nicht weitergeführt und die Quote für die geschädigten Anleger nicht wirklich höher wird.

Immerhin gestand Auer-Welsbach zu, dass für den Fall des Auftauchens bisher nicht bekannter Gelder diese für Schadenersatz verwendet werden dürfen. Prozessbeobachter rechnen allerdings nicht damit, dass es da noch Schätze zu heben gibt.

Insolvenzverfahren kann noch Jahre dauern
Auch das Insolvenzverfahren der AvW Gruppe und der AvW Invest AG ist von dem Strafurteil nur am Rande betroffen. Masseverwalter Gerhard Brandl rechnet damit, dass die ganze Causa noch "zwei oder drei Jahre" dauern wird. Musterprozesse beim Obersten Gerichtshof (OGH) sollen klären, wie Genussrechte juristisch zu behandeln sind. Es ist nämlich nicht ganz eindeutig, ob sie als Fremd- oder nachrangiges Eigenkapital bewertet werden müssen.

Die Masseverwalter haben ja eigens ein Gutachten eingeholt, die Rechtswissenschafter Georg Graf und Friedrich Rüffler konnten in ihrer neunseitigen Ersteinschätzung allerdings kein eindeutiges Ergebnis erzielen. Es seien "in rechtlicher Hinsicht wesentliche Aspekte unsicher", heißt es in dem Gutachten. Deshalb soll diese Frage vom Höchstgericht geklärt werden.

Maximal 500 Euro für Genussscheininhaber
Die mehr als 12.500 Anleger werden jedenfalls 70 bis 80 Prozent ihres Investments abschreiben müssen. Auer-Welsbach hat in dem Prozess maximal 500 Euro pro Genussscheininhaber anerkannt, die den Geschädigten zurückgezahlt werden müssen. Bei 12.500 Geschädigten wären das lediglich 6,25 Millionen Euro an Schadenersatz. Wie viel Geld im Zuge des Insolvenzverfahrens insgesamt hereinkommen wird, ist noch nicht geklärt, die Masseverwalter rechnen mit rund 100 Millionen Euro.

Eine Hoffnung bleibt den Anlegern noch: Sie können auch bei den zu erwartenden Prozessen gegen andere Beschuldigte Ansprüche anmelden, etwa bei den Verfahren gegen die ehemaligen AvW-Vorstände Arnulf Komposch oder Hans Linz. Ob dabei viel zu holen sein wird, steht auf einem anderen Blatt.

(apa/red)