Helmpflicht auf der Piste?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Wir planen in den Semesterferien nach vielen Jahren wieder einmal einen Skiurlaub in Kärnten. Auch wenn ich einen Skihelm grundsätzlich für sinnvoll halte - müssen meine Frau und ich auf jeden Fall einen Helm tragen? Müssen unsere beiden Söhne (sechs und zehn Jahre) einen Skihelm tragen, wenn sie ohnehin nur mit einem Skikurs unterwegs sind? Was passiert, wenn wir ohne Skihelm auf der Piste sind? Müssen wir dann eine Strafe zahlen?
Luis P., St. Pölten

Lieber Herr P.,
die Skihelmpflicht in Österreich gilt für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, aber nicht in allen Bundesländern. Nur in Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten, dem Burgenland und Wien besteht eine Helmpflicht für Kinder. In Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Vorarlberg hat lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

In Kärnten müssen Ihre Kinder daher im Rahmen der Wintersportausübung einen Wintersporthelm tragen. Der Kopfschutz ist nicht nur beim Skifahren, sondern beispielsweise auch beim Snowboarden oder beim Rodeln auf präparierter Piste zu tragen. Selbstverständlich gilt diese Helmpflicht auch beim Skifahren in einem Skikurs. Es ist davon auszugehen, dass ein Skilehrer Ihre Söhne gar nicht im Skikurs mitnehmen würde, wenn diese keinen Skihelm dabeihätten. Ihre Frau und Sie unterliegen als Erwachsene in keinem Bundesland einer Skihelmpflicht. Da durch das Tragen eines Skihelms schwere Unfälle und Körperverletzungen, insbesondere schwere Kopfverletzungen, vermieden werden sollen, ist ein Skihelm aber auch für Erwachsene bei der Wintersportausübung zu empfehlen. Dazu kommt in Ihrem Fall auch die Vorbildwirkung für Ihre Söhne.

Kontrollen der Helmpflicht sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Polizei oder eigene Pistenaufsichtsorgane sind aber berechtigt, auf die Helmpflicht hinzuweisen. (Verwaltungs-)Strafen gibt es aber keine, wenn ein Kind keinen Helm trägt.

Bei Verstoß gegen die Helmpflicht könnte es im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung und/oder dem Unfallgegner kommen. Die Versicherung könnte sich weigern, die Unfallkosten zu übernehmen. Falls eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt, könnte ein Mitverschulden der Eltern des verletzten Kindes gegeben sein und Schmerzensgeldansprüche sowie sonstige Ansprüche könnten entsprechend gekürzt werden.

Es ist daher auf jeden Fall ratsam, Ihre Söhne mit Skihelmen auszustatten. Diese können auch bei jedem Skiverleih oder direkt bei den meisten Skischulen ausgeborgt werden.

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