Red Bull zwingt Burgerladen
zu Änderung seines Namens

"Guter Bulle" klang dem Getränkekonzern zu ähnlich

„Guter Bulle“ und „Red Bull“. Klingt das zum Verwechseln ähnlich? Mit einem eindeutigen „Ja“ antwortet darauf der Energy-Drink-Hersteller, denn dieser zwang ein kleines Burgerrestaurant in Frankfurt sogar per Gerichtsbeschluss zur Änderung seines Namens.

von
Deutschland - Red Bull zwingt Burgerladen
zu Änderung seines Namens

Jalal Sharaf und seine Kollegen Maiwand Zazai und Wais Dorst eröffneten im Dezember ihren kleinen Burgerladen „Guter Bulle“ im Frankfurter Nordend. Doch vor kurzem flatterte eine einstweilige Verfügung des Energy-Drink-Herstellers Red Bull in ihr Restaurant: Der Name „Guter Bulle“ klinge dem des Getränkekonzerns zu ähnlich, man möge diesen bitte ändern. Dachte man beim „Guten Bullen“ zuerst an einen Scherz der Konkurrenz, wie hessenschau.de berichtet, mussten die Lokalbetreiber jedoch bald feststellen, dass sie der Realität ins Auge blickten. Denn das Landgericht Düsseldorf sah das Recht auf der Seite von Red Bull und befand die Namensgebung als „Markenverletzung und unlauteren Wettbewerb“.

Auch die Tatsache, dass der Name „Guter Bulle“ bereits beim Patentamt geschützt wurde, half den Burgerbratern nicht. Sie hatten "Guter Bulle" sowohl für das Restaurant, als auch als potenzieller Getränkehersteller schützen lassen. Dennoch störte sich Red Bull ausdrücklich nicht nur an Letzterem, sondern eben auch an dem Betrieb der Gaststätte unter diesem Namen.

Lokal gibt klein bei

Nachdem per Gericht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro angedroht wurde, haben die Betreiber des „Guten Bullen“ inzwischen nachgegeben, und sich, wenn auch etwas zerknirscht (siehe Facebook-Posting), in „Traumkuh“ umbenannt. Die Umgewöhnung an den neuen Namen dürfte jedoch noch etwas dauern, denn am Telefon meldet man sich immer noch mit „Guter Bulle“. Zu einem Statement für News.at war jedoch nach mehrmaliger Anfrage bei der "Traumkuh"/dem "Guten Bullen" niemand zu erreichen.

Nachträgliche Information: Red Bull hat sich doch noch zu Wort gemeldet und erklärte News.at in einem Statement, dass der Markenname "Guter Bulle" ursprünglich auch für Energy Drinks beantragt wurde, was das Unternehmen für irreführend erachtete. Weiters: "Die Einstweilige Verfügung zugunsten von Red Bull wurde dann vom Landgericht Düsseldorf antragsgemäß am 17. Januar 2017 erlassen. Schon Anfang Februar 2017 wurde diese dann durch den Anwalt der anderen Partei, einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, mit einer Abschlusserklärung vollumfänglich anerkannt und für endgültig verbindlich erklärt." Lediglich der gerichtlich festgesetzte Kostenersatz sei noch ausstehend, so die Erklärung des Getränkekonzerns.