Wenn dem Nachbarn
der Appetit vergeht

Der Sommer steht vor der Tür, und man kann die g'schmackigen Steaks und Grillwürstel fast schon riechen. Was ist beim Grillen rechtlich zu beachten?

von Robert Steinacher - Wenn dem Nachbarn
der Appetit vergeht © Bild: Marius Höfinger

Beim Grillen im eigenen Garten oder auf dem Balkon gelten rechtliche Grenzen: Im eigenen Garten ist Grillen grundsätzlich gestattet. Je nach Bundesland gibt es jedoch teilweise unterschiedliche feuerpolizeiliche Regelungen, insbesondere hinsichtlich der erlaubten Brennstoffe. Beschränkungen gibt es vor allem für offene Feuer sowie das Verbrennen von Abfällen. Gerade in Mehrparteienhäusern (unabhängig davon, ob Mieter oder Eigentümer) muss man natürlich auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Rauch zieht bekanntlich nach oben, dabei versinkt der Balkon des Nachbarn oder (bei geöffnetem Fenster) dessen Wohnung schnell in einer Rauchwolke.

Darf man auf der Dachterrasse grillen?

Relativ unproblematisch ist diesbezüglich wohl die Dachterrasse, da der Rauch ungehindert abziehen kann. Gelegentliches Grillen (zum Beispiel einmal pro Woche) wird in den allermeisten Fällen ortsüblich und daher zulässig sein. Schmeckt der Familie Gegrilltes besonders gut und finden die Grillabende bei Schönwetter fast täglich statt, kann der Nachbar unter Umständen die in seine Wohnung oder auf seinen Balkon ziehenden Rauchschwaden (auch gerichtlich) untersagen. Hier kommt es auf das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß an. Gleiches gilt im Übrigen auch für eine von den Grillabenden ausgehende Lärmkulisse.

Überdies empfiehlt es sich immer auch, einen Blick in den eigenen Mietvertrag beziehungsweise die Hausordnung zu werfen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wenn man es dauerhaft übertreibt, kann es unter Umständen einen Kündigungsgrund für die Auflösung eines Mietvertrages darstellen, sofern man den Mitbewohnern durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das friedliche Zusammenleben verleidet. In der Regel sollten die Beeinträchtigungen für den Nachbarn ein solches Ausmaß nicht erreichen.

Was ist zu beachten, wenn man auf öffentliche Grillplätze ausweicht?

Will man einem Streit mit den Nachbarn aus dem Weg gehen, kann man zum Beispiel in Wien auf öffentliche Grillplätze (sehr beliebt hier vor allem die Donauinsel) zurückgreifen. Während länger anhaltender Hitzeperioden können jedoch wegen Waldbrandgefahr von der Behörde auch für diese Orte Grillverbote verhängt werden. Zu beachten ist, dass auf öffentlichen Grillplätzen in Wien grundsätzlich nur Holzkohle, Holzbriketts und mitgebrachtes trockenes Holz als Brennstoffe erlaubt sind, um übermäßige Rauchentwicklung zu verhindern. Das Grillen von ganzen Tieren, zum Beispiel Schafen oder Schweinen, ist ausdrücklich verboten.

Die im Internet abrufbaren Grillregeln (für Wien) sollten jedenfalls genauestens beachtet werden. Dann steht einem vergnüglichen Grillabend mit Freunden und Familie nichts im Weg.

Robert Steinacher ist Rechtsanwalt bei www.ulsr.at